Bus-/Fahrgastunfall: Wann muss ein Busfahrer besondere Rücksicht auf Fahrgäste nehmen?

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Das Oberlandesgericht in Celle musste sich mit dieser spannenden Rechtsfrage im Juni 2018 auseinandersetzen und zu einer Lösung kommen (AZ.: 14 U 70/18).

Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob der Klägerin, welche im Bus durch das ruckartige Anfahren des Busfahrers stürzte und sich dadurch verletze, von diesem Schadensersatz verlangen kann. 

Vor dem OLG trug sie etwaige Argumente vor, dass der Fahrer des Personenbeförderungsfahrzeuges besonders darauf achten müsse, dass die Fahrgäste nach dem Einstieg einen sicheren Platz eingenommen haben, ehe er die Fahrt fortsetzen darf.

Die Richter des OLG Celle dementierten diese Aussagen jedoch. Da ein Busfahrer einen strikten Zeitplan einzuhalten hat, sei es für diesen überhaupt nicht möglich, bei jedem Halt so lange darauf zu achten, dass jeder Fahrgast eine vollkommen sichere Beförderungsposition eingenommen hat. Das gilt vor allem für die Haltestellen, bei welchen der Fahrer seine besondere Aufmerksamkeit auf spezielle Verkehrssituationen richten muss. Somit läge es allein im Interesse und in der Verantwortung des Fahrgastes, für einen sicheren Halt zu sorgen, um nicht bei typischen oder zu erwartenden Bewegungen des Busses zu Fall zu kommen (ähnlich auch: KG Berlin, 22 U 251/11). Jedoch kann es in speziellen Fällen zu Ausnahmen kommen. 

Beispielsweise hätte der Busfahrer eine besondere Sorgfaltspflicht bei Fahrgästen, welche unter einer schwer erkennbaren Behinderung leiden und sich dadurch die Überlegung aufdrängt, dass dieser ohne besondere Rücksichtnahme im Gegensatz zu den üblichen Fahrgästen besonders gefährdet ist (Beispiel: Gehbehinderter mit Protese, Blinder). Die Richter des OLG erwähnen hier jedoch explizit, dass beispielsweise das Alter des Fahrgastes oder die Reise mit schweren Taschen/Gepäck nicht mit den besonderen Umständen einer schwerwiegenden Behinderung gleichzusetzen ist und strikt zu unterscheiden sei. 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. 

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana 

Fachanwalt für Verkehrsrecht


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