Bußgeld für Fahrschullehrer

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An alle Fahrschullehrer:

Seit Juli steht fest, auch ein Fahrlehrer dessen Fahrschüler das Auto lenkt, darf nicht während dieser Unterrichtsstunde sein Mobiltelefon benutzen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde, die sich gegen Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde richtete, ohne Begründung abgelehnt.

Der Beschwerdeführer wurde vom  Amtsgericht zu einer Geldbuße von 40.- Euro wegen verbotswidrigen Benutzens eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeugs verurteilt. Er hatte während einer Fahrstunde einer Fahrschülerin, die das Fahrzeug lenkte, als Fahrlehrer ein Mobiltelefon benutzt.

Auch für Fahrlehrer gelten Ge- und Verbote des Straßenverkehrsrechts.

Das Oberlandesgericht verwarf seinen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde.

Durch die obergerichtliche Rechtsprechung sei bereits geklärt, dass ein Fahrlehrer bei Fahrten zur Vorbereitung oder Ablegung der Prüfung als verantwortlicher Führer des Fahrzeugs gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern gelte und daher den gleichen straßenverkehrsrechtlichen wie der das Fahrzeug steuernde Fahrschüler unterliege. Das Bundesverfassungsgericht hat die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.

Sollten Sie Fragen im Bereich Verkehrsrecht haben, so würde ich mich über einen Kontakt Ihrerseits sehr freuen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Christian Fuhrmann (anwalt.de/fuhrmann)

Rechtsanwalt


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