BVB-Abmahnung durch Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen – Hilfe

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Wahrscheinlich besteht der Anlass, warum Sie diesen Artikel lesen, darin, dass Sie entweder mit einer Abmahnung oder einer sogenannten Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH derzeit konfrontiert sind. Wir haben in den letzten ca. fünf Jahren eine hohe Anzahl von Betroffenen vertreten. Hierbei reicht der Adressat einer solchen Abmahnung oder Berechtigungsanfrage von der Hausfrau bis zum mittelständischen Unternehmen, welche sich mit Abmahnungen oder Berechtigungsanfragen der BVB Merchandising GmbH konfrontiert gesehen haben.

 

Im Falle des Erhaltes einer Abmahnung oder einer Berechtigungsanfrage gilt es zunächst zu prüfen, inwieweit der dem Schreiben gemachte Vorwurf auf markenrechtlicher Ebene zutrifft. Wenngleich häufig auf den ersten Blick das Vorliegen einer Markenrechtsverletzung auf der Hand liegen dürfte, haben wir die Erfahrung gemacht, dass eine konkrete und spezialisierte Prüfung jedes einzelnen Vorfalls immer  Sinn macht, da sich in vielen Fällen beobachten lässt, dass es geeignete Argumente geben kann, gegen den Vorwurf bereits dem Grunde nach vorzugehen.

 

Eine wesentliche Voraussetzung für das Vorliegen einer Markenrechtsverletzung ist stets das sogenannte Handeln im geschäftlichen Verkehr. Dies kann unter anderem dann fraglich sein, wenn Privatpersonen etwaige Artikel verkaufen, die mit solchen Marken versehen oder beworben werden, an denen der BVB Merchandising GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte aufgrund ihrer markenrechtlichen Stellung zustehen. Dies ist stets eine Frage des Einzelfalls.

 

Wird beispielsweise ein einzelnes gefälschtes Trikot über ein privates eBay-Konto angeboten, dürfte es sich in diesen Fällen vielfach gerade nicht um das Vorliegen einer materiell rechtlichen Markenrechtsverletzung handeln.

 

In diesen Fällen trifft man häufig auf das sogenannte Institut der Berechtigungsanfrage, die sodann durch die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen für die BVB Merchandising GmbH verschickt werden. Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich um eine sogenannte Vorstufe zur Abmahnung. Berechtigungsanfragen werden im Regelfall dann versendet, wenn sich der Abmahner selber nicht zu 100 % sicher ist, ob der von ihm erhobene Vorwurf zutrifft. Er benötigt hierzu sodann im Regelfall sodann noch weitere Informationen. Dies führt sodann dazu, dass im Rahmen einer sogenannten Berechtigungsanfrage dem Adressaten eine Frist gesetzt wird, innerhalb derer er zum Sachverhalt Stellung nehmen soll. Wird hier keine Stellung genommen, oder wird eine Stellungnahme abgegeben, die eine Markenrechtsverletzung eher naheliegt, folgt sodann im Regelfall das Abmahnschreiben. In diesen Fällen ist es daher von ganz entscheidender Bedeutung, dass Sie sich fachanwaltlicher Hilfe bedienen. Häufig macht es in diesen Konstellationen Sinn, eine sogenannte modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser kann man sodann erreichen, dass einer etwaigen Abmahnung die Grundlage entzogen wird. Wird eine wirksame strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, wäre auch einer weiteren Abmahnung der rechtliche Boden entzogen. Dies stellt häufig eine sehr gute Möglichkeit dar, sich gegen solche Berechtigungsanfragen zur Wehr zu setzen. In diesem Fall fallen im Übrigen auch keine Anwaltskosten an, die an die Gegenseite zu zahlen wären.

 

Erhält man eine Abmahnung, so sieht es schon ein wenig anders aus. Natürlich muss auch hier durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden, inwieweit der Verstoß zutrifft. Im Regelfall bietet es sich in diesen Fällen an, dass auch dort eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Sodann sollte erreicht werden, dass an die Gegenseite neben den Anwaltskosten auf jeden Fall kein Schadenersatz zu leisten ist. Im Regelfall gelingt es uns darüber hinaus auch in berechtigten Fällen der Abmahnung die Abmahnkosten durch die Führung von Verhandlungen nicht unerheblich zu reduzieren.

 

Entscheidend ist jedoch, dass an dieser Stelle keine Fehler begangen werden, die zu immensen Kosten führen können.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung oder eine Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH durch die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer spezialisierten Hilfe zur Verfügung. Senden Sie uns gerne Ihre Abmahnung oder Berechtigungsanfrage per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker zu oder rufen Sie uns gerne vorab unverbindlich an. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 


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