Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen - Abmahnung wegen Marke „BVB“

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Die Anwaltskanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen hat aktuell eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der BVB Merchandising GmbH ausgesprochen. Adressat ist einer unserer Mandanten, dem vorgeworfenen wird, über Ebay Kleinanzeigen Babyzubehör verkauft und unerlaubt mit der Marke "BVB" beworben zu haben.

Bei der Bezeichnung "BVB" handelt es sich um eine geschützte Marke der BVB Merchandising GmbH. Diese bringt unter der Marke "BVB" diverse Merchandiseartikel auf den Markt, u.a. Nummernschildhalter, Schals und andere Produkte. In der Abmahnung heißt es, dass der BVB Merchandising GmbH aufgefallen sei, dass unser Mandant über Ebay Kleinanzeigen diverse Babyprodukte/Babyzubehörartikel zum Kauf angeboten haben soll, die er mit dem Begriff "BVB" beworben haben soll. Da es sich bei den angebotenen Waren allerdings nicht um Originalware der BVB Merchandising GmbH gehandelt haben soll, sei der Nutzung des Markenzeichens nicht erlaubt. Vielmehr stelle die Verwendung der Marke "BVB" für nicht originale Waren eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 und § 15 des Markengesetzes dar. Gleichzeitig liege ein Wettbewerbsverstoß in Form einer Rufausbeutung gem. § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG vor.

Forderungen:

Unser Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und sich darin verpflichten, in Zukunft keine Markenrechtsverletzung zu begehen. Im Falle eines Verstoßes hiergegen müsste unser Mandant eine Vertragsstrafe an die BVB Merchandising GmbH zahlen. Weiterhin wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht, allerdings noch kein konkreter Betrag gefordert. Flankiert wird dieser Anspruch von einem Auskunftsanspruch, der ebenfalls geltend gemacht wird. Unser Mandant wird dazu aufgefordert, binnen einer bestimmten Frist Auskunft u.a. über den erzielten Gewinn zu erteilen. Im Regelfall dient ein solches Auskunftsersuchen dazu, in einem weiteren Folgeschreiben einen konkreten Schadensersatzbetrag beziffern zu können. Die Schadensersatzberechnung kann anhand der erteilten Auskünfte erfolgen und sollte daher unbedingt anwaltlich begleitet, bzw. erteilt und nicht auf eigene Faust getätigt werden. 

Außerdem wird in der Abmahnung ein Anwaltskostenerstattungsanspruch geltend gemacht. Unser Mandant soll die Abmahnkosten i.H.v. 1.211,50 € binnen einer bestimmten Frist an die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen erstatten. 

Unser Rat an Abgemahnte:

Sehen Sie sich ebenfalls mit einer BVB-Merchandising-Abmahnung konfroniert? Wird Ihnen ebenfalls vorgeworfen, auf eBay, Ebay Kleinanzeigen, Facebook Marketplace, Amazon, Etsy oder einem anderen Portal die Markenrechte der BVB Merchandising GmbH verletzt zu haben? Im Falle einer Abmahnung sollten Sie die folgenden Grundregeln beachten, um weiteren Schaden zu vermeiden:

  • Abmahnung nicht ignorieren
  • Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, diese könnte ein Schuldeingeständnis darstellen
  • Zahlen Sie keine Beträge an die Gegenseite, ohne den Fall überprüft haben zu lassen
  • Versäumen Sie keine der gesetzten Fristen
  • Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zum Abmahner oder der gegnerischen Kanzlei auf
  • Beauftragen Sie rechtzeitig (am besten umgehend) einen spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung Ihrer Abmahnung

Unsere Anwaltskanzlei in Kamen bei Dortmund ist als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz unter anderem im Bereich des hier relevanten Markenrechts hoch spezialisiert. Wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten, die wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung abgemahnt wurden. Unser Tätigkeitsgebiet erstreckt sich dabei auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Dank des Einsatzes moderner Kommunikationsmittel können wir eine kompetente, persönliche, individuelle und zielgerichtete Beratung und Vertretung im ganzen Bundesgebiet sicherstellen. 

Gerne stehen wir auch Ihnen mit unserer Hilfe zur Seite, wenn Sie ebenfalls Betroffener einer Abmahnung sind. In diesem Fall dürfen wir Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer persönlichen Abmahnung anbieten. Dazu können Sie uns das Abmahnschreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns telefonisch unter 02307-17062 erreichen. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen oder unserer Arbeit finden Sie zudem auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de


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