Campingwagen: Rückrufe wegen Abgasskandal

  • 3 Minuten Lesezeit

Auch Wohnmobile von Dieselskandal betroffen

Der Dieselskandal ist Allgemeingut, soweit er den VW-Konzern betrifft. Aber andere Marken sind ebenfalls betroffen, und leider nicht nur PKW. Auch bei verschiedenen Wohnmobilen-Modellen wurde Software eingesetzt, die im amtlichen Prüfstand niedrigere Abgaswerte erzeugt, als das im Normalverkehr der Fall ist. Eine solche Software wird als sog. unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft, ist also rechtswidrig und muss irgendwann durch ein Software-Update entfernt werden. Hierzu gibt es dann amtliche Rückrufe.

Die damit verbundenen Probleme werden vielen Campern erst jetzt bewusst.

Rückrufe für alle betroffenen Wohnmobile

Denn nun berichtet selbst die Bild-Zeitung.

Die amtlichen Rückrufe sind bisher nur deshalb nicht erfolgt, weil die italienischen Behörden für die Typgenehmigung zuständig sind. Hierzu gibt es aber ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Das bedeutet, die Rückrufe werden kommen. 

Aber was dann?

Das Update wird Probleme verursachen. Das steht aus den Erfahrungen bei anderen Modellen so gut wie fest. Der Grund ist einleuchtend. Die zu entfernende Abschalteinrichtung ist Teil einer Softwarearchitektur. Sie bewirkte eine schwache Abgasreinigung zugunsten von Leistung, Verbrauch, weniger Verschleiß. Wird sie entfernt, werden Nachteile bei Leistung, Verbrauch und Verschleiß zutage treten. Das sorgt für Ärger, Kosten und einen niedrigeren Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

EuGH, BGH: 15% des Kaufpreises als Schadensersatz

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) jahrelang eher restriktiv geurteilt hatte, letztlich nur VW verurteilt wurde, verdonnerte der EuGH den BGH, seine Rechtsprechung zu ändern (EuGH cC100/21, BGH VIa ZR 335/21). Der BGH urteilte daher, dass Besitzern von Dieseln mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ein Schadensersatz von 5-15% des Kaufpreises zustehe (BGH Via ZR 335/21). Das sollten Besitzer von Wohnmobilen auch in Anspruch nehmen, und zwar aus den oben genannten Gründen. Die rechtswidrige Software bzw. deren Entfernung verursacht technische Problem und messbare finanzielle Einbußen.

Wenn die italienischen Behörden endlich tätig geworden sind und die Rückrufschreiben die Halter erreichen, könnte es aber zu spät sein. Möglicherweise bist dann bereits Verjährung eingetreten. 

Viele Halter von Wohnmobilen wiegen sich daher in falscher Sicherheit.

Betroffene Wohnmobile – Fiat, Iveco, Mercedes, VW und viele mehr

Betroffen sind die Baujahre 2014-2019 und Motoren der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6.

Es stehen letztlich alle Dieselmotoren für Wohnmobile mit dieser Kohorte unter Manipulationsverdacht. Die folgende Liste ist zwangsläufig unübersichtlich, bietet Ihnen eine Orientierung, hat aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifelsfall lohnt sich immer eine Einzelfallprüfung durch Rechtsanwalt Dr. Schweers.

Fiat-Motoren:

    1,3 Liter Multijet

    1,3 Liter 16V Multijet

    1,6 Liter Multijet

    1,6 Liter

    2,0 Liter Multijet

    2,0 Liter

    2,2 Liter Multijet II

    2,3 Liter

    2,3 Liter Multijet

    2,3 Liter Multijet II

    3,0 Liter

Wohnmobilhersteller, die Fiat-Chrysler-Dieselmotoren verwenden:

Adria, Arca, Autostar, Autotrail, Bavaria, Benimar, Bürstner, Campereve, Cardi, Caravans international, Carthago, Challenger, Chausson, Clever, Concorde,Dethleffs, Elnagh, Eura Mobil, Fleurette, Font Vendome, Forster, Frankia, Hobby, Hymer, Hymer car, Itineo,  Joint, Kabe, Karmann, Knaus, Laika, La Strada, Le Voyageur, LMC, McLouis, Mobilvetta, Morelo, Niesmann + Bischoff, Notin, Phoenix, Pilote, PLA, Pössl, Rapido, Rimor, Roller Team, Sunlight, Sunliving, Swift, Weinsberg, Westfalia, Wingamm, Xgo.

Iveco-Motoren:

    Daily Hi-Matic

    Daily 4x4

    Eurocargo

Wohnmobilhersteller, die Iveco-Dieselmotoren verwenden:

Biomobil, Bocklet, Carthago, Concorde, Dethleffs, Dopfer, Form IT, Kerkamm, Laika, Morelo, Niesmann, Bischoff, Notin, Pilote Le Voyageur, Phoenix, Protec, Swift, Woelcke.

Mercedes Motoren:

    OM 622

    OM 626

    OM 651

Diese Motoren sind zum Teil auch in Modellen anderer Wohnmobilhersteller verbaut.

Bei VW sind die beiden Motoren

    E189 und

    EA288

betroffen. Sie sind in den Modellen T5 und T6 („California") sowie im Crafter verbaut. Auch hier können weitere Wohnmobilhersteller betroffen sein.

Kostenlose Erstberatung


Wer vom Dieselskandal betroffen ist, kann von Rechtsanwalt Dr. Schweers eine kostenlose Erstprüfung vornehmen lassen. Abhängig vom Ergebnis kann Rechtsanwalt Dr. Schweers Ihnen eine rechtliche Strategie vorschlagen. Senden Sie Kauf- und ggf. Kreditvertrag per Fax, Post oder Mail zu und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.


Die Stiftung Warentest führt Rechtsanwalt Dr. Schweers als erfolgreichen Rechtsanwalt. Das Handelsblatt berichtete über seine Rechtstipps bezüglich des Dieselskandals.


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