Canada Gold Trust Fonds (CTG): Steht Insolvenz unmittelbar bevor?

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Wie sich aus Berichten verschiedener Medien entnehmen lässt, steht möglicherweise die Insolvenz der Canada Gold Trust Fonds unmittelbar bevor. 

Die Canada Gold Trust hatte für Ihre insgesamt vier Fonds ab den Jahren 2011 bei Anlegern ca. 47 Millionen EUR Kapital angesammelt, die in die Ausbeutung kanadischer Goldminen investiert werden sollten. Dabei war den Anlegern eine Rendite zwischen 12% von 14% p.a. versprochen worden.

Nachdem noch in 2012 und 2013 entsprechende Zahlungen erfolgt waren wurden die Anleger auf einem Krisentreffen Ende Februar 2015 nunmehr von der Xolaris Verwaltungs GmbH darüber informiert, dass in 2014 anstatt der geplanten rund 30.000 Unzen Gold tatsächlich nur ca. 1.000 Unzen Gold gefördert worden waren. Diese enorme Abweichung hätte nicht nur technische Schwierigkeiten gehabt sondern sei vielmehr auch auf den zähen Kapitalfluss zu den betroffenen Minengesellschaften zurückzuführen. Hinzu kommt weiter der Verdacht, dass vermutlich ca. 20 Millionen EUR aus der Investorenkasse für Transaktionen verwendet wurden, die nichts mit dem eigentlichen Geschäft der Fonds zu tun hatten. Hinzu kommt nun auch noch, dass die Fondsgesellschaft von den Anlegern 30 Prozent der bisher ausbezahlten Ausschüttungen zurückfordert, damit der Geschäftsbetrieb in der erforderlichen Weise aufrechterhalten werden kann. Eine solche Rückforderung ist in der Fondssatzung vorgesehen, wenn sich die Gesellschaft in Zahlungsnot befindet.

Darüber hinaus bestehen auch erhebliche Zweifel daran, ob das Sanierungskonzept der HGM und der Canada Gold Trust wirklich tragfähig ist.

Vor diesem Hintergrund haben die KKWV-Anwaltskanzlei in den letzten Wochen zahlreiche Anrufe besorgter Anleger erreicht, die nicht wissen wie Sie sich hier verhalten sollen. Diese befürchten, dass Sie dem schlechten Geld nochmals gutes Geld hinterherwerfen und dass es womöglich bei der bisher geforderten 30%-Rückzahlung nicht bleiben könnte.

Wir können Anlegern nur davon abraten, die geforderten Rückzahlungen ohne vorherige Prüfung auf deren Rechtmäßigkeit zu leisten. Vielmehr sollte mit Hilfe spezialisierter Anlegeranwälte geprüft werden, inwieweit die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die beteiligten Personen oder Unternehmen möglich ist und hier baldmöglichst entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. So droht z.B. bei der CGT 2 GmbH & Co. KG spätestens ab Mai 2015 die Verjährung wichtiger Schadensersatzansprüche gegen Hintermänner der CGT und HGM. Wie wir aus zahlreichen Gesprächen zudem wissen deutet vieles darauf hin, dass die Anleger bei der Vermittlung der Beteiligungen nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Kapitalanlage, insbesondere das Totalverlustrisiko, aufgeklärt worden sind, was einen entsprechenden Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler begründet.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht daher als Ansprechpartner für alle Fragen rund um eine Beteiligung an den Canada Gold Trust Fonds zur Verfügung. Zuständig ist Herr RA Rainer J. Kositzki (info@kkwv-augsburg.de oder Tel.: 0821/43 99 86 70).


Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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