Cannabis auf Rezept: Anwälte informieren Patienten und Unternehmen über rechtliche Möglichkeiten!

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Seit März können Ärzte Cannabis legal auf Rezept verschreiben. Es kommt sogar auch eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse für schwer kranke Patienten in Betracht. Geeignete Patienten könnten dann Cannabis regulär in der Apotheke kaufen und die Kosten hierfür sogar unter bestimmten Voraussetzungen über die Krankenkasse abrechnen.

Cannabis soll dabei bei diversen Krankheiten wie Schmerzen, Multipler Sklerose oder sogar Krebs helfen.

Aber viele Patienten werden hier vor erhebliche Probleme gestellt, denn nicht nur verweigern viele Ärzte, ein Rezept für Cannabis auszustellen, sondern inzwischen zeigt sich Medienberichten zufolge, dass viele Krankenkassen die Kosten für die Therapie in vielen Fällen nicht übernehmen wollen.

Medienberichten der letzten Tage zufolge (z. B. Stern vom 16.08.2017) sind z. B. bei der AOK bis Ende Juli knapp 3.300 Rezepte mit der Bitte um Kostenerstattung eingegangen, wovon jedoch nur die Hälfte der Anträge bisher bewilligt worden sei.

Bei anderen Krankenkassen sollen auch zwischen 40-50 % der Antragsteller eine Absage erhalten haben.

Das bedeutet aber, dass zwar ca. 50-60 % der Patienten die Kosten erstattet werden, zwischen 40-50 % aber keine Kostenerstattung erhalten, somit wohl gegenwärtig eine vierstellige Zahl von Patienten im gesamten Bundesgebiet.

Betroffene Patienten mit schweren Erkrankungen stehen hiermit teilweise vor einem großen Dilemma:

Zum einen haben sie es oftmals schon schwer, ein Rezept für Cannabis von ihrem Arzt zu erhalten, selbst wenn sie dann ein Rezept erhalten haben, stehen sie vor dem Problem, dass die Krankenkassen dann teilweise die Kostenübernahme verweigern – ob nun begründet oder nicht.

Die Kosten für eine Cannabis-Therapie können dabei erheblich sein und bis zu ca. 20.000,- € pro Jahr betragen, jedenfalls in der Regel durchaus mehrere hundert € pro Monat.

Betroffene Patienten, denen die Kostenübernahme für die Cannabis-Therapie durch die Krankenkasse verweigert wurde, können prüfen lassen, ob die Kostenablehnung zu Recht erfolgte, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin hinweisen.

Somit können auch betroffene Patienten, denen die Kostenübernahme verweigert wird/wurde, anwaltlich überprüfen zu lassen, ob die Krankenkasse die Kostenübernahme zu Recht verweigert oder nicht und ob nicht ggf. doch eine Übernahme durch die Krankenkassen erreicht werden kann.

Auch diverse Unternehmen prüfen die Möglichkeiten für Cannabis als Medizin:

Da Cannabis als Medikament inzwischen in Apotheken knapp geworden ist und der Anbau zu medizinischen Zwecken in Deutschland erst – in geringem Umfang – im Jahr 2019 starten soll, prüfen daher verstärkt medizinische Unternehmen aus dem Ausland wie z. B. Israel, ob ein Import von Medizinalhanf nach Deutschland in Betracht kommt.

Jedoch sollten die hohen Hürden hierbei beachtet werden, nicht nur im medizinischen Bereich, sondern vor allem auch durch die einschlägigen, oftmals komplizierten Zollbestimmungen, worauf Dr. Späth & Partner hinweisen. Die einschlägigen Bestimmungen sollten unbedingt geprüft werden, um hier auf der sicheren Seite zu sein.

Inzwischen warten auch Bewerber, die sich bei der sog. Cannabis-Agentur des Bundes um eine Anbaulizenz für Medizinalhanf beworben haben, auf die Nachricht, ob sie in die engere Auswahl kommen oder nicht.

Schätzungen von Dr. Späth & Partner zufolge dürften dabei über 90 % der Bewerber keine Lizenz erhalten oder auch nicht dazu aufgefordert werden, ihr Konzept vorzustellen aufgrund der hohen Hürden, die gestellt wurden.

Auch diese Unternehmen aus dem Medizinbereich können dabei ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, ob sie zu Recht abgelehnt wurden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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