Cannabis auf Rezept: Patienten können auf Kostenübernahme hinwirken! Anwälte informieren!

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2017 Seit März können Ärzte Medizinal-Cannabis legal auf Rezept verschreiben. Es kommt sogar auch eine Kostenerstattung durch die jeweilige Krankenkasse für schwer kranke Patienten in Betracht. 

Voraussetzung ist, dass andere Therapiemöglichkeiten weitgehend ausgeschöpft sind oder z. B. aufgrund zu starker Nebenwirkungen nicht in Betracht kommen und die Möglichkeit besteht, dass es unter dem Einsatz von Medizinal-Cannabis zu einer Besserung kommt.

Zwar erhalten Umfragen bei den Krankenkassen zufolge zurzeit ca. 62 – 64 % der Patienten eine Kostenübernahme, jedoch somit immerhin über 1/3 nicht und somit eine Zahl von mehreren tausend Patienten im ganzen Bundesgebiet, die ihre Therapie nicht erhalten.

Bei Behandlungskosten von in der Regel ca. 500 – 1.000,- € pro Monat können hier hohe Kosten auf die Patienten zukommen.

Hier sollte bereits der behandelnde Vertragsarzt die notwendige Sorgfalt walten lassen, um in den Arzt-Berichten bereits umfassend zu bestätigen, dass eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, dass schuldmedizinische Therapien unzumutbar oder nicht zielführend sind, z. B. wegen schwerer eingetretener Nebenwirkungen, und dass die Aussicht auf deutliche Verbesserung des Krankheitsbildes unter dem Einsatz von Medizinal-Cannabis besteht. 

Hier sollte am besten bereits auch angegeben werden, mit welchen anderen Medikamenten in welcher Dosierung bereits Therapieversuche unternommen wurden, welche Nebenwirkungen hier aufgetreten sind, und, sofern bereits ein Therapieversuch mit Medizinal-Cannabis unternommen wurde, ob es zu einer Besserung der Beschwerden kam.

Betroffene, deren Krankenkasse die Behandlungskosten nicht übernehmen will, können hiergegen Widerspruch einlegen oder ein Eilverfahren und/oder Klageverfahren vor den Sozialgerichten einleiten.

Oftmals übernehmen vorhandene Rechtschutz-Versicherungen die Kosten für eine Rechtsverfolgung in Form von Widerspruch, Eilverfahren oder Klage, was ein versierter Anwalt vorab abklären kann.

Betroffene sollen aber darauf hingewiesen werden, dass die kurzen Fristen in der Regel 1 Monat unbedingt eingehalten werden müssen.

Betroffene Patienten, die Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme ihrer Cannabis-Medizin haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden. 


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