Cannabisgesetz (CanG): Amnestie, Tilgung und Strafbarkeit.

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Das CanG tritt am 01.04.2024 in Kraft. Für Straftaten, die nach dem neuen Recht keine mehr sind, gibt es großzügige Amnestie- und Tilgungsregelungen. 

Amnestie kann in folgenden Fällen beantragt werden: 

  • Besitz von bis zu 25 Gramm (ab 01.04.24 sanktionslos) 
  • Besitz von zwischen 25 und 50 Gramm am eigenen Wohnsitz (ab 01.04.24 sanktionslos)
  • Anbau von drei Pflanzen zum Eigenbedarf (ab 01.04.24 sanktionslos)

Bei Gesamtstrafen, die teilweise aus einem Cannabisvorwurf und teilweise aus einem anderen Vorwurf gebildet wurden, kann die Strafe herabgesetzt werden. 


Erfolgreiche Anträge auf Tilgung eines BZR-Eintrages in folgenden Fällen gestellt werden:

  • Besitz von bis zu 25 Gramm (ab 01.04.24 sanktionslos) 
  • Besitz von zwischen 25 und 30 Gramm im öffentlichen Bereich (ab 01.04.24 nur noch mit Geldbuße geahndet) 
  • Besitz von zwischen 25 und 50 Gramm am eigenen Wohnsitz (ab 01.04.24 sanktionslos)
  • Besitz von zwischen 50 und bis zu 60 Gramm am eigenen Wohnsitz (ab 01.04.24 nur noch mit Geldbuße geahndet)
  • Anbau von drei Pflanzen zum Eigenbedarf (ab 01.04.24 sanktionslos)

Weiterhin strafbar sind gem. § 34 Abs. 1 CanG beispielsweise: 

  • Besitz von mehr als 30 Gramm an öffentlichen Orten: Geldstrafe bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe 
  • Besitz von mehr als 60 Gramm am eigenen Wohnsitz: Geldstrafe bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe 
  • Anbau von mehr als 3 Pflanzen gleichzeitig oder Anbau nicht zum Eigenkonsum: Geldstrafe bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe 

Besonders schwere Fälle sind gem. § 34 Abs. 2 CanG mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bedroht. Dazu gehören beispielsweise: 

  • Gewerbsmäßiges Handeln in bestimmten Fällen. Gewerbsmäßigkeit ist die Schaffung einer Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Gewicht. 
  • Abgabe von Cannabis an Kinder oder Jugendliche 
  • Umgang mit einer nicht geringen Menge

Zu weiteren Fällen siehe hier.

strafanwalt-berlin.de

instagram/frenger_strafrecht


Foto(s): Michael Fischer

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