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Cannerald AG: Was passiert mit den Kauf- und Dienstleistungsverträgen über Cannabispflanzen mit CBD, THC unter 1% ?

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Vorwort

Die Schweiz hat 2017 international für Aufsehen gesorgt, als sie den zulässigen THC-Gehalt in Cannabisblüten und -produkten auf 1% erhöhte, eine Premiere in Europa. Die Cannabislandschaft in der Schweiz hat sich in den letzten sechs Jahren erheblich gewandelt. Die Legalisierung von Cannabis mit einem THC-Gehalt von weniger als 1% hat einen regelrechten CBD-Boom ausgelöst. Im Vergleich dazu liegt die gesetzliche THC-Grenze in den meisten anderen europäischen Ländern bei 0,2% oder 0,3%.  

Das Jahr 2022 brachte eine Wende: 

Steigende Strompreise und eine erhöhte THC-Grenze von 1% in der Tschechischen Republik führten zu einer veränderten Marktdynamik. Hinzu kam Italien mit einer THC-Grenze von 0,6% und einem Klima, das die Produktion von hochwertigen CBD-Blüten im Freien ermöglichte, nicht nur in Innenräumen.

Diese Entwicklungen führten zu einem Preisverfall für Cannabisblüten auf dem Schweizer Markt. Gleichzeitig stiegen die Produktionskosten für Indoor-Anbau aufgrund der hohen Strompreise weiter an. Dies setzte die Schweizer CBD-Produzenten unter Druck und führte dazu, dass viele von ihnen den Betrieb einstellen mussten. Der einst florierende CBD-Markt in der Schweiz erlebte damit ein abruptes Ende, und die Marktsituation begann sich zu stabilisieren.

In diesem Kontext zeigt sich, dass die Cannabisindustrie einem ständigen Wandel unterliegt, beeinflusst durch regulatorische Entscheidungen, wirtschaftliche Faktoren und internationale Konkurrenz. Die Schweiz, einst Vorreiter in Europa, sieht sich nun neuen Herausforderungen gegenüber, die eine Anpassung der Strategien erfordern.

Diesen Herausforderungen hat sich die Cannerald AG gestellt und muss nun reagieren und ihre Kundenverträge anpassen und erfüllen.

Aktuell

allein gelassen fühlen sich derzeit einige Käufer von Canabispflanzen aus 2022 und früher, weil entgegen der Verträge die Pflanzen trotz Kaufpreiszahlungen doch nicht übereignet wurden und noch nicht mal die Räume hierfür errichtet wurden bzw. der Anbau gänzlich eingestellt wurde. 

Dabei handelte es sich um CBD-Pflanzen und um medizinisches Cannabis mit unter 1% THC - Gehalt.

Nichts damit zu tun hat jedoch die Zulassung der swissmedic vom 22.09.2023 für die Cannerald AG zum Anbau von medizinischen Canabis (THC ab 1% THC - Gehalt) am Standort in Fraubrunnen. 

Beides sind unterschiedliche Produkte nur das Erstere (CBD, unter 1%THC) war bislang ohne Genehmigung in der Schweiz legal zu verkaufen, anzubauen und zu handeln. 

Wie Kunden jedoch berichten, verfügt die Cannerald AG nun über einige Verträge, die nicht an die aktuelle Situation angepasst sind: 

Genehmigungsfreier Hanfanbau rechnet sich nicht mehr in der Halle in Fraubrunnen und genehmigungspflichtige Cannabispflanzen wurden noch nicht an die Kunden verkauft bzw. gibt es keine Prozedere die alten Verträge zu novellieren.

Diese absonderliche vertragliche Situation sollte jeder von den überwiegend deutschen Käufern verstehen. 

Empfehlung

Jeder Käufer mit unerfüllten Kauf- und Dienstleistungsverträgen sollte handeln, wenn er nicht ernst genommen wird. Entweder wird den Kunden eine freiwillige Lösung angeboten oder die Rechte sollten über unsere Kanzlei gebündelt über ein Schweizer Gericht geklärt werden. Hier sollten dringend sichere vertragliche Lösungen(Vergleiche) her, welche den Käufern Sicherheit geben. Wir haben bereits zahlreichen Kunden ein Perspektive geben können und stehen in engen Kontakt mit dem Vorstand Amweg. 


Was ist nun zu tun?

Wir prüfen Ihre Dokumente (Kaufbelege, Zeichnungsschein,  Mailkorrespondenz) vor Mandatserteilung kostenfrei!  

Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten betroffene Käufer und haben uns zu den Hintergründen  eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
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  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.  

Seit nunmehr zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenfalls gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.

Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.


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