CapHouse – Vorsicht

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Mit caphouse.com gibt es einen weiteren Anbieter am Markt, über den für Anleger ein Handel in Differenzkontrakten (CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie Indizes, Forex-Geschäfte und ein Handel in Kryptowährungen, möglich sein soll.

Auf der Webseite CapHouse wird dargestellt, dass von das Tor zu einer Welt finanzieller Möglichkeiten sein will und das Team engagierter Fachleute einem auf seinem Weg zum Erfolg auf den Märkten zur Seite stehen würde.

Auch wird damit geworben, dass, unterstützt von fortschrittlicher Technologie und Experteneinblicken man die Werkzeuge bieten würde, die man benötigt, um informierte Entscheidungen zu treffen und seine finanziellen Ziele zu erreichen und bei CapHouse Transparenz, Vertrauen und der Erfolg von einem an erster Stelle stehen würde.

Warnsignale für Anleger 

Anlagen in Form von CFD´s oder auch Forex-Geschäften stellen, wenn sie in Deutschland offeriert werden, Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) dar. Um derartige Wertpapierdienstleistungen in Deutschland legitim anbieten zu können, benötigen die Betreiber von CapHouse aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin), die nach unserer Kenntnis nicht existiert.

Investitionen in Differenzkontrakten oder auch Forex-Geschäfte sind auch, etwa im Hinblick auf eine damit verbundene Hebelwirkung, mit sehr hohen Verlustrisiken verbunden. Anleger sollten also vorsichtig sein, wenn ihnen hohe Gewinne versprochen werden, ohne dass auf die hohen Risiken hingewiesen wird.

Auch findet sich auf der Webseite von CapHouse kein Impressum, so dass für Anleger unklar bleibt, welche Betreibergesellschaft der Plattform und deren verantwortliche Personen sind.

Haben Sie Investitionen bei CapHouse getätigt und sind mit Problemen konfrontiert, können Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die ihre Fragen beantwortet und Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen unterstützt.

Auch kann die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Hilfe bei der Beweissicherung leisten.

Denkbar ist etwa, dass sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 832 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 durchsetzen lässt, wenn ohne Erlaubnis der BaFin Wertpapierdienstleistungen erbracht werden.

Auch andere Ansprüche kommen in Betracht, etwa wenn einem Anleger eine Auszahlung verweigert wird, obwohl im Handelskonto ein Guthaben dokumentiert wird oder Auszahlungen von weiteren Einzahlungen abhängig gemacht werden. Seien Sie in einem derartigen Fall sehr vorsichtig und suchen Sie rasch anwaltliche Hilfe.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 23.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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