Capital-Garantiefonds 02

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Die mit der Bezeichnung Kapitalgarantiefonds vertriebenen Beteiligungen an einer GmbH & Co KG wurden in den Beratungsgesprächen durch die Vertriebspartner der Emittenten oft als „zu 100 % sichere" Anlage bezeichnet, weil „die Einlage durch den Einlagensicherungsfonds der Banken" abgesichert sei. Diese oft nur mündlich erfolgte Zusicherung steht oft im Zusammenhang mit Ausführungen im Anlageprospekt zur Einrichtung und Funktionsweise des sog. Einlagensicherungsfonds. Dieser sichert aber nur das Bankguthaben der Bankkunden gegen die „Pleite" der Bank, nicht aber den Kommanditisten gegen seine Einstandspflicht aus dem Gesellschaftsvertrag. Der Anlageprospekt selbst hütet sich davor mit vollmundigen Werbeversprechen hausieren zu gehen, doch im Vertrieb sah dies oftmals anders aus.

Wenden Sie sich an uns und wir überprüfen gerne Ihre Beitrittserklärung und Ihre Vertragsunterlagen ob es hier Möglichkeiten gibt, die Gesellschaft zu verlassen und Ihre Anlagevermögen zu schützen.

Rechtsanwalt Christian Fiehl LLM



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