Cberry Wt – Achtung

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Über die Webseite cberrywt.com sollen Anleger angeblich mit Differenzkontrakten (CFD´s) auf verschiedene Basiswerte und Kryptowährungen handeln können.

Auf der Homepage wird ausgeführt, dass Cberry Wt die Höhe des Kapitals egal ist und die Kunden die einzige Priorität seien, nicht die Art des Kontos oder die Höhe der Investitionen.

Auch wird ausgeführt, dass alle Kunden die gleiche Servicequalität, die gleiche Ausführungsgeschwindigkeit und die gleiche Kundenbetreuung erhalten würden.

Warnung der britischen Aufsichtsbehörde 

Auf der Webseite wird zwar erwähnt, dass Cberry Wt von der FCA reguliert sei. Tatsächlich hat die FCA, die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, am 13.12.2023 vor Geschäften mit Cberry Wt gewarnt und darauf verwiesen, dass diese über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Auch Warnung des Bundeskriminalamts und von Landeskriminalämtern 

Mehrere Landeskriminalämter in Deutschland und auch das Bundeskriminalamt warnen vor betrügerischen Handelsplattformen, bei denen Anlagen mit angeblich hohen Gewinnchancen offeriert würden. Dabei würden dem Anleger auch Gewinne und Transaktionen vorgespiegelt und mit dem eingezahlten Kapital würde aber tatsächlich nie eine Kapitalanlage ausgeführt werden.

Optionen für Anleger von Cberry Wt 

Das Angebot von Differenzkontrakten stellt unseres Erachtens ein Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) dar.

Wenn Anlagen in Deutschland offeriert werden, ist dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Über eine derartige Genehmigung der BaFin verfügt aber Cberry Wt nicht.

Auch hat Cberry Wt keine Erlaubnis der FCA.

Sofern ein Eigenhandel ohne Erlaubnis der BaFin betrieben wird, kann sich für einen deutschen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG begründen lassen.

Anleger, die Anlagen bei Cberry Wt getätigt und Probleme haben, können uns gerne kontaktieren.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660


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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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