CEO Fraud: Verluste von Geschäftsführern und Unternehmern rückgängig machen

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CEO-Fraud ist ein immer häufiger auftretendes Problem im Wirtschaftsleben, bei dem Betrüger mit Hilfe von gefälschten E-Mails an Geld und sensible Informationen gelangen. 

Besonders Unternehmen und Geschäftsführer sind von diesem kriminellen Vorgehen betroffen. 

Sie sind von einem solchen Betrug betroffen? Dann lassen Sie umgehend von meinem Anwalts-Team und mir prüfen, ob Ihre Verluste rückgängig gemacht werden können.

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Der CEO-Fraud - ein heimlicher Angriff auf Unternehmen und Geschäftsführer

Der CEO-Fraud ist eine Form der Wirtschaftskriminalität, bei der sich Betrüger als Geschäftsführer (CEO) oder andere hochrangige Mitarbeiter ausgeben und so Mitarbeiter dazu veranlassen, Geld- oder Datentransfers vorzunehmen. 

Dadurch versuchen die Täter an finanzielle Ressourcen oder sensible Informationen von Unternehmen zu gelangen.

Was bedeutet CEO-Fraud und wie funktioniert es?

Typischerweise führt der Betrüger seine Attacke über gefälschte E-Mails durch, in denen er sich als der Geschäftsführer oder ein Top-Manager ausgibt und angibt, aufgrund von vertraulichen Geschäftsvorgängen schnelles Handeln zu benötigen. 

Dies erfolgt oftmals unter Druck und ohne Rücksprache mit anderen Kollegen. 

Im Vertrauen auf ihren Vorgesetzten lassen sich Betroffene zu unüberlegten Handlungen hinreißen, wodurch Geld und Daten in die Hände der Betrüger gelangen.

Beispiele für CEO-Fraud Vorfälle

Ein Buchhalter erhält eine E-Mail, die scheinbar von seinem Geschäftsführer stammt. Ihm wird mitgeteilt, dass er sofort einen Geldbetrag auf ein ausländisches Konto überweisen soll, da ein wichtiger Geschäftsabschluss sonst nicht zustande kommt. Der Mitarbeiter handelt ohne Rücksprache und überweist das Geld, nur um später festzustellen, dass es sich um eine gefälschte E-Mail und einen Betrugsversuch handelte.

Die Personalabteilung eines Unternehmens erhält eine E-Mail, die angeblich vom CEO gesendet wurde. Darin wird sie aufgefordert, sensible Mitarbeiterdaten, wie etwa Sozialversicherungsnummern, an einen vermeintlichen externen Partner weiterzuleiten. Später stellt das Unternehmen fest, dass es sich hierbei ebenfalls um einen CEO-Fraud Fall handelt.

Die juristische Dimension des CEO-Frauds

Rechtslage und Strafbarkeit dieser Handlungen: Der CEO-Fraud stellt eine Form von Betrug gemäß § 263 StGB dar. Hierbei gelten die allgemeinen Grundsätze des Betrugsstrafrechts. 

Konkret bedeutet dies, dass der Täter durch die Täuschung, in diesem Fall mittels gefälschter E-Mails, eine Vermögensverfügung des Getäuschten – also des Mitarbeiters – veranlasst und so einen Vermögensschaden herbeiführt. 

Der Strafrahmen beträgt laut § 263 StGB bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren Haft.

Insbesondere liegt in vielen Fällen auch eine Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB vor, da die gefälschten E-Mails als unechte elektronische Urkunden gelten.

Darüber hinaus sind auch andere Delikte, wie etwa die Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 371b StGB, in Betracht zu ziehen.

Möglichkeiten der Rückforderung bei CEO-Fraud

Zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter: Sollte es gelingen, den Täter zu ermitteln, kann auf zivilrechtlichem Wege Schadensersatz oder Rückforderung des aufgrund des CEO-Frauds verlorenen Geldes verlangt werden (§§ 823, 812 BGB). 

Dabei können allerdings Schwierigkeiten auftreten, insbesondere wenn der Täter im Ausland sitzt und die Vollstreckung von Urteilen gegen ihn erschwert ist.

Haftung des Geldinstituts bei unzureichender Prüfung

In bestimmten Fällen kann auch das Geldinstitut, bei dem die Transaktion stattfand, in die Verantwortung genommen werden. 

Stellt sich heraus, dass das Institut bei der Ausführung des Auftrags nicht ausreichend geprüft oder identifiziert hat, dass es sich um einen Betrug handelt, kann gegebenenfalls eine Haftung nach den Grundsätzen der Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Kunden entstehen (§ 280 BGB).

Wichtigkeit der anwaltlichen Prüfung und Einschätzung im Einzelfall

Gerade bei solchen komplexen Materien wie dem CEO-Fraud ist es unabdingbar, auf das Know-how eines spezialisierten Anwalts zurückzugreifen. 

Denn jede Situation ist anders, und die rechtlichen Möglichkeiten müssen individuell geprüft und eingeschätzt werden. 

Ein erfahrener Rechtsanwalt wird die Vorgehensweise, insbesondere hinsichtlich zivilrechtlicher Haftungsansprüche und strafrechtlicher Schritte gegen die Täter, genau analysieren und effektive Lösungsstrategien entwickeln.

Anwalt einschalten und Schaden minimieren

Zusammengefasst ist der CEO-Fraud eine enorme Bedrohung für Unternehmen und Geschäftsführer, da er massive finanzielle Schäden und erhebliche Imageschäden zur Folge haben kann. 

Daher ist es wichtig, im Fall der Fälle schnell und entschlossen zu handeln. Gute juristische Beratung und Unterstützung sind dabei unerlässliche Bausteine auf dem Weg zur Schadensbeseitigung und Rückforderung. 

Denn nur so können die Chancen, den erwirkten Schaden rückgängig zu machen und sich effektiv zu wehren, maximiert werden. 

Hierzu sollte ein erfahrener und spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der die Vorgehensweise im Einzelfall individuell prüft und rechtliche Schritte einleiten kann.

CEO-Fraud hat auch Sie getroffen? Dann lassen Sie umgehend prüfen, ob Ihre finanziellen Verluste rückgängig gemacht werden können. 

Kontaktieren Sie mich über meine Webseite und vereinbaren Sie einen Termin.

Foto(s): https://kanzlei-herfurtner.de/


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