CEO-Fraud - Hohe Verluste wegen eines falschen Chefs | Vorsicht Phishing Angriff

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Cyberkriminelle verschaffen sich immer häufiger mit der Betrugsmasche namens CEO-Fraud rechtswidrig reichlich Geld. Da sich die Betrüger mittels unterschiedlicher Methoden, wie beispielsweise der Phishing-Attacke, helfen lassen, ist der Betrug immer schwerer zu erfassen. Für die Betroffenen stellt sich nun die Frage, ob sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben, mit den Verlusten leben müssen oder sogar dafür haften.


Definition von CEO-Fraud

Die Masche CEO-Fraud kennt man auch unter den Bezeichnungen Chef-Betrug, CEO-Betrug oder Fake President Fraud (FPF). Beim CEO-Fraud geht es um eine Betrugsmethode. Bei dieser gibt der Betrüger vor, der Chef, Geschäftsführer oder Manager der betroffenen Person zu sein und fordert Mitarbeiter auf, große Mengen an Geld auf ein fremdes Konto zu überweisen. Eine der beliebtesten Methoden ist der oben bereits erwähnte Phishing-Angriff. 


Phishing-Angriff Definition

Unter einem Phishing-Angriff ist der Versuch des Diebstahls von Passwörtern und Kennungen über das Internet zu verstehen. Hierzu können gefälschte E-Mails, SMS und ähnlichen Benachrichtigungen genutzt werden. Die Betroffenen erhalten diese täuschend echten Fälschungen und geben folglich von selbst vertrauliche Daten weiter. Von diesen machen dann die Cyberkriminelle Gebrauch, indem sie zum Beispiel Konten plündern, Hackerangriffe auf Unternehmen oder auch den hier thematisierten CEO-Fraud vornehmen.


Fallbeispiel mit Lösung

Im November des Jahres 2020 hat ein Gericht über einen Fall bezüglich des Themas CEO-Fraud entschieden. 

Der Betroffene erhielt in diesem Fall, wie er es auch gewohnt war, einen Überweisungsbeleg des angeblichen Geschäftsführers. In diesem wurde ihm aufgetragen, eine Überweisung von ca. 20.000 Euro in Auftrag zu geben. Auch eine Unterschrift, die der Unterschrift des Geschäftsführers sehr ähnlich sah, war auf dem Überweisungsbeleg zu finden. Nach einem Gespräch mit einem Mitarbeiter, der für solche Anfragen zuständig ist, hat er die Überweisung dann ausgeführt. Die Fälschung konnte erst, nachdem er dies getan hat, aufgedeckt werden. Dem Betrüger scheint es also durch eine Phishing-Attacke gelungen zu sein, an die für die Fälschung des Überweisungsbelegs notwendigen Daten zu gelangen. Eine Rückabwicklung der Buchung und Zahlung war zu dem Zeitpunkt, in dem die Fälschung festgestellt wurde, leider nicht mehr möglich. Die Aufforderung des Klägers zur Erstattung des Betrages wurde ebenfalls zurückgewiesen.

Was kann man in so einer Situation tun? Stehen dem Betroffenen Schadensersatzansprüche zu?

Gemäß § 675u S. 2 BGB hat der Kläger dann einen Anspruch auf Erstattung der Kosten, wenn der Zahlungsvorgang nicht autorisiert war und der Anspruch nicht von Gesetzes wegen oder aufgrund eines eigenen Mitverschuldens ausgeschlossen ist.

Vorliegend war der Zahlungsvorgang nicht autorisiert, da der Überweisungsbeleg gefälscht war. Der Anspruch ist auch nicht ausgeschlossen. 


Suchen Sie Hilfe bei CEO-Fraud?

Falls Sie sich in einer ähnlichen Situation wiederfinden und sich fragen, ob auch Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann mit seiner jahrelangen Expertise im Wirtschaftsstrafrecht für eine Beratung und auch die Eröffnung des Rechtsweges zur Seite. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.


Quellen

Foto(s): Photo by Sora Shimazaki from Pexels

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