CFB Fonds 162 - Anleger sollen mit Neukapital Insolvenz verhindern

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Nachdem zuletzt bereits keine Ausschüttungen mehr für die Anleger der NASTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „Gabriel Schulte“ KG (CFB Fonds 162) geflossen waren, kam mit Schreiben vom 28. April 2014 für die Investoren die nächste Hiobsbotschaft.

Wie die Fondsgesellschaft in dem Schreiben mitteilt, droht aufgrund der aktuell schwierigen Liquiditätssituation Mitte des Jahres 2014 die Insolvenz der Gesellschaft.

Zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit kommen nach Ansicht der Gesellschaft als Lösungswege in Betracht: Die (freiwillige) Einbringung frischen Kapitals durch die Anleger oder der Verkauf des Fondsschiffes, was nach Berechnungen der Gesellschaft jedoch zu einem Verlust von 68 % auf die von den Kapitalanlegern geleistete Kapitalanlage führen würde. Sollte sich bis 20. Juni 2014 nicht die erforderliche Mehrheit der Anleger für die Betriebsfortführung entscheiden oder nicht das erforderliche Neukapital von 4,6 Millionen USD bis dahin eingezahlt worden sein, wird es nach Angaben der Fondsgesellschaft bis Ende August 2014 zum Verkauf des Schiffes kommen.

Anleger, die in der aktuellen Situation Beratungsbedarf im Hinblick auf die rechtlichen Konsequenzen haben, sollten sich an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Hierbei sollte auch geprüft werden, ob die Beratung zur Zeichnung der Beteiligung den rechtlichen Vorgaben für eine ordnungsgemäße Anlageberatung entsprochen hat.

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte macht bereits Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank AG wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem CFB Fonds 162 geltend. 

Nach Auffassung der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte wurden die von ihr betroffenen Anleger insbesondere nicht über die speziellen Risiken des Fonds aufgeklärt. Dazu gehörte, dass die eingesetzte Schiffsklasse, ein Vollcontainerschiff der sog. Panamax-Klasse, durch den zum Zeitpunkt der Empfehlung gegen Ende des Jahres 2007 bereits bekannten Ausbau des Panamakanals in Zukunft erhebliche Probleme bei der Vercharterung haben würde. Die Pläne für den Ausbau des Panamakanals sind seit dem Jahr 2006 bekannt; der bis 2015 geplante Ausbau führt dazu, dass dann wesentlich größere Schiffe als die MS „Gabriel Schulte“ den Panamakanal befahren können und so eine Charter dieses Schiffes unattraktiv wird. 

Auch unterließ die damalige Dresdner Bank AG den Hinweis, dass und in welcher Höhe sie Provisionen für die Vermittlung des Schiffsfonds erhielt. 

Betroffene Anleger sollten daher von einem spezialisierten Rechtsanwalt auch prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen könnten. 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem

Über Rotter Rechtsanwälte: Rotter Rechtsanwälte wird von professionellen Beobachtern seit Jahren zur europäischen Marktspitze im Bereich des Kapitalanlagerechts gezählt und nimmt in den einschlägigen Ranglisten deutscher Wirtschaftskanzleien beständig Spitzenpositionen unter den Kanzleien des Kapitalanlegerschutzes ein. Im JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2013/2014 werden unsere Partner Klaus Rotter („Die Nr. 1 im Kapitalanlagerecht“, Wettbewerber) und Bernd Jochem als häufig empfohlene Rechtsanwälte genannt.


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