Neue Hiobs-Botschaft für S&K-Anleger - Fonds haben Insolvenz angemeldet

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Waren Anleger, die in Fonds der S&K-Gruppe investiert haben, von den Betrugsvorwürfen rund um die Verantwortlichen der S&K bisher nur unmittelbar betroffen, geraten nun zunehmend auch die  Fonds selbst, in die die Anleger ihr Kapital investiert haben, in Bedrängnis.

Wie bereits vor einigen Tagen gemeldet wurde sollen nun sämtliche Immobilienfonds, deren Gelder für die Geschäfte der Frankfurter S&K-Gruppe bestimmt waren, Insolvenz beantragt haben. Dabei soll es sich um folgende Fonds handeln:

-                     Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG

-                     Deutsche S&K Sachwerte 2 GmbH & Co. KG

-                     Deutsche S&K Sachwerte 3 GmbH & Co. KG,

-                     S&K Investment Plan GmbH & Co. KG

-                     S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG.

-                     S&K Investment

Noch nicht akut in Bedrängnis, aber dennoch nun in der Gefahrenzone, dürften auch die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 1 - 6, die SHB Fonds Nr. 1 - 6 und die GarantieHebelPlan-Beteiligungen 08 - 10 sein. Diese Fonds bzw. die entsprechenden Emissionshäuser waren von der S&K-Gruppe in den Jahren 2001 und 2012 übernommen worden.

Die Aussichten der Anleger an ihr Geld zu kommen haben sich daher weiter verschlechtert.  Insbesondere im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaften könnte für diese Anleger das Risiko eines Totalverlustes ihrer Einlage bestehen. Auch wenn die Aussichten für die Anleger der betroffenen S&K-Fonds schlecht stehen an ihr eingesetztes Kapital zu kommen, sollten Anleger den Verlust ihres Kapitals nicht hinnehmen. Für Anleger bedeutet diese neue Sachlage daher, ihre Interessen möglichst zu bündeln und fachkundige und spezialisierte Rechtsanwälte zu beauftragen, um ihre Rechte gegen Insolvenzverwalter und die Fonds besser durchzusetzen zu können. Die KKWV-Anwaltskanzlei hat hier bereits Ende Februar 2013 eine Interessengemeinschaft gegründet, der bereits zahlreiche Anleger unterschiedlicher Fonds beigetreten ist. Ein Beitrittsformular ist auf der Homepage der Kanzlei (www.kkwv-augsburg.de) abrufbar.

Zu beachten ist, dass die Anleger zum Einen Ihre Rechte gegenüber den jeweiligen Insolvenzverwaltern der Fonds geltend machen müssen, damit dort kein Rechtsverlust eintritt. Dies gilt insbesondere, wenn - wie zu befürchten ist - der Insolvenzverwalter an Anleger gezahlte Fonds-Ausschüttungen zurückfordern wird. Zum anderen sollten entsprechende Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen - insbesondere die Vermittler der Beteiligungen -  geltend gemacht werden. Die KKWV-Anwaltskanzlei prüft bereits in einer Vielzahl von Fällen Schadensersatzansprüche in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen bei der S&K. Im Rahmen unserer Tätigkeit für die  „Interessengemeinschaft S&K-Geschädigte" stehen wir auch mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main in Kontakt.

Ansprechpartner in der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki.


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