Chainpilot – Achtung gemäß BaFin

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Die Onlinehandelsplattform chainpilot.co offeriert Anlagen u. a. in Form von Differenzkontrakten (Contract for Difference – CFD´s) z. B. auf Indizes, Forex-Anlagen und ein Handel in Kryptowährungen.

Von Chainpilot wird damit geworben, dass die Kunden von persönlichen Kundenbetreuern, die zu den besten Branchenexperten in ihren Handelssektoren gehören, profitieren und auf automatisierte Handelssoftware zusammen mit persönlichen Kontomanagern für jeden Kunden spezialisiert sei, die einem die fortschrittlichsten Werkzeuge zur Maximierung ihrer Handelsergebnisse zur Verfügung stellen würden.

Warnhinweis der BaFin 

Tatsächlich warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Anlagen bei Chainpilot, da die Betreiber ohne Genehmigung der Behörde Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten würden.

Weitere Warnsignale 

Eine Betreibergesellschaft ist auf der Homepage nicht angegeben, genannt wird nur eine „Chainpilot“ ohne Rechtsform. Auch ist auf der Webseite kein Impressum vorhanden.

Diese Punkte und auch der Umstand, dass die Plattform nicht unter der Aufsicht der BaFin besteht und auch keine Genehmigung der BaFin für die Durchführung der angebotenen Anlagen hat, sind auch Anhaltspunkte dafür, dass Anleger betrügerisch geschädigt werden könnten.

Anleger sollten daher Vorsicht walten lassen.

Optionen für Anleger der Chainpilot

Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten und Forex-Geschäften kann es sich um einen Eigenhandel im Sinn von § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) handeln.

Dafür benötigt ein Anbieter aber eine Genehmigung der BaFin, die laut BaFin nicht gegeben ist.

Im Fall eines unerlaubten Betreibens eines Eigenhandels besteht die Möglichkeit, dass sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG darstellen lässt.

Auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung kommen in Betracht, insbesondere auch dann, wenn im Handelskonto ausgewiesene Guthaben nicht ausgezahlt werden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 29.02.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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