Chance auf Fahrzeugrückgabe für Autokäufer im VW Abgasskandal
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Durch den sogenannten Abgasskandal ist der weltweit bekannte Autokonzern VW seit längerem immer wieder in den Medien – die Kritik nimmt bisher kein Ende. Gerichtsverfahren, Entschädigungszahlungen in den USA und unzufriedene Kunden sind nur einige Folgen des Abgasskandals. Insgesamt zwölf Marken gehören zum Konzern, der seinen Kunden außerdem vielseitige Finanzdienstleistungen, wie das Leasing oder die Kundenfinanzierung, anbietet.
Doch nun steht noch mehr Ärger ins Haus: Für Kunden, die ab dem 11. Juni 2010 einen Pkw der Marke VW, Seat, Skoda oder Audi erworben und dies mit einem Kredit der Hersteller-Bank finanziert haben, könnte ein zeitlich unbeschränkter Widerruf möglich sein. Gegen Rückgabe des Wagens erhält der Kunde bei diesem Vorgehen die gezahlten Raten wieder zurück. So könnten einige vom Abgasskandal geplagte VW Kunden nun doch einen Ausweg ohne finanziellen Verlust finden.
Fehlerhafte Verbraucherinformationen können zu unbeschränktem Widerrufsrecht führen
Voraussetzung für diese wirtschaftlich lohnenswerte Möglichkeit sind fehlerhafte Belehrungen über das Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss seitens VW. Wie einige Kreditinstitute in der Bundesrepublik haben diesbezüglich auch die VW-Bank und ihre Niederlassungen für Audi, Seat und Skoda teilweise augenscheinlich Fehler gemacht. Zahlreiche Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, sind davon betroffen. Kunden wurden beispielsweise nicht über gesetzlich vorgeschriebene Angaben belehrt und wichtige Informationen nur unvollständig, widersprüchlich oder für den juristischen Laien verwirrend formuliert.
Lukrative Chance für Kunden durch unbeschränktes Widerrufsrecht
Machen betroffene Kunden ihr unbeschränktes Widerrufsrecht geltend, dann muss die jeweilige Bank gegen Rückgabe des Pkw die bisher gezahlten Raten und die Anzahlung erstatten. Aufgrund einer am 13. Juni 2014 in Kraft getretenen Gesetzesänderung kann es noch besser kommen: Kunden, die ihre Verträge erst ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen haben, müssen voraussichtlich weder eine Entschädigung für bereits gefahrene Kilometer, noch einen Ausgleich für den Wertverlust an den Konzern leisten. Lediglich die Kreditzinsen erhält der Kunde nicht zurück.
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Ob Ihnen als betroffener Kunde nun tatsächlich ein solches Widerrufsrecht zusteht, erfordert eine genaue Prüfung des Einzelfalls. Die Einholung anwaltlichen Rates ist daher nur zu empfehlen.
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