CI Financial - Einmal Tagesgeld und das Geld der Anleger ist weg

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Wir sind immer wieder darüber erschrocken, welche Möglichkeit der Bankenplatz Deutschland und auch das Internet in den heutigen Zeiten an betrügerischen Aktivitäten bietet. Es ist aber auch erstaunlich, welch ein Zauberbegriff und welche Illusion der Begriff Festgeld bei Kapitalanlegern immer wieder hervorruft.

Der Fall über den wir nachfolgend berichten, betrifft die Problematik, dass derzeit die Banken auf Kontoguthaben Verwahrentgelte erheben und ein reines „stehen lassen" der Gelder der Anleger, die diese schon einmal versteuert haben, bestraft wird mit Negativzinsen. Dieses führt dazu, dass Anleger auf Angebote hereinfallen, die über das Internet mit moderaten Zinsen i.H.v. 2 - 2,5 % p.a. locken.

So auch vorliegend. Der Anleger wurde geworben, der CI Financial einen Betrag i.H.v. 50.000,00 € zu überlassen, die diese bei der Deutschen Bank AG über einen Treuhänder anlegen wollte, bei einer moderaten Verzinsung von 2,5 % jährlich. Der Anleger füllte den Antrag aus, unterzeichnete den Treuhandvertrag, Treuhänder sollte ein Notar sein, und der Anleger überwies den Guthabenbetrag i.H.v. 50.000,00 € auf das Konto der Deutsche Bank AG, welches ihm die CI Financial im Rahmen der Kontoeröffnung angegeben hat.

Zwischenzeitlich (nach Vertragsabschluss und Überweisung des Geldbetrages) erkundigte sich der Anleger im Internet und stellte fest, dass der Notar, der als Treuhänder in dem Treuhandvertrag angegeben ist, überhaupt nicht existent ist. Rückfragen bei der CI Financial ergaben, dass der Geschäftsführer telefonisch nicht erreichbar ist und auch nicht zurück rief.

Die Anleger, die hiervon betroffen sind, haben daher Strafantrag gestellt.

Wir haben von der Deutsche Bank AG die überlassenen Geldbeträge zurückgefordert, unter Verweis auf die Hinweise der BaFin. Diese teilte bereits im Oktober 2021 mit, dass die CI FINANCIAL GmbH, Hamburg, kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut ist. Die BaFin weist darauf hin, dass sie der CI FINANCIAL GmbH mit Geschäftsanschrift in Hamburg keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die CI FINANCIAL GmbH bietet Festgeldkonten an.

Wir gehen davon aus, dass möglicherweise Vorschriften des Geldwäschegesetzes verletzt sein können und auch die Complianceabteilung der Bank erkennen muss, wenn unerlaubte Geschäfte dieser Art betrieben werden. Darüber hinaus haben wir die BaFin angeschrieben und gebeten mitzuteilen, warum im Oktober 2021 gewarnt wurde, aber bis zum heutigen Zeitpunkt keine Rückabwicklungsanordnung gegen die CI Financial ergangen ist.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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