Clerical Medical und Scottish Widows: Was bedeutet die Übertragung auf die RL360° Group?

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Einigen deutschen Kunden der Scottish Widows Ltd. wird aktuell mitgeteilt, dass ihr Versicherungsvertrag zukünftig durch eine RL360 Life Insurance Ltd. geführt wird. Das ist mit erheblichen Nachteilen verbunden und sollte nicht ungeprüft hingenommen werden. Der Vertragspartner sitzt zukünftig auf der Isle of Man und die Kunden verlieren wohl die Möglichkeit, sich an den deutschsprachigen Service der Scottish Widows Ltd. in Heidelberg zu wenden. 

Eine Überprüfung der individuellen Situation empfiehlt sich aber auch aus anderen Gründen dringend. 

1. Nächste Verunsicherung nach dem Brexit

Deutsche Anleger mit Versicherungen, die ursprünglich bei der Clerical Medical Investment Group Ltd. oder einer Tochtergesellschaft abgeschlossen worden waren, mussten in den letzten Jahren einiges mitmachen. 

Zunächst hieß die Versicherungsgesellschaft zukünftig Scottish Widows Ltd. und die Bezeichnung Clerical Medical wurde nur noch im Rahmen einer Handelsmarke verwendet. 

Danach entschied sich Großbritannien für einen Austritt aus der EU mit unabsehbaren Folgen für deutsche Versicherungsnehmer. Dazu berichteten Witt Rechtsanwälte schon unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/clerical-medical-und-scottish-widows-was-bedeutet-der-brexit-fuer-die-versicherungsnehmer_083601.html

Jetzt wird ein Teil der Verträge von der Scottish Widows Ltd. an eine Gesellschaft der RL360° Group abgegeben. Damit dürfte insbesondere die deutschsprachige Betreuung enden. Außerdem sitzt die Gesellschaft auf der Isle of Man und unterliegt damit einem speziellen ausländischen Recht.

2. Was kann man tun?

Witt Rechtsanwälte betreuen seit Jahren eine große Zahl von Kunden der Clerical Medical. Dazu gehören auch mehrere Mandanten, die jetzt von der Übertragung der Verträge auf die RL360° Group betroffen sind. 

Nach einer Auswertung dieser Fälle scheint es so, dass nur spezielle Versicherungsverträge betroffen sind. Es handelt sich danach um Verträge, die schon ursprünglich mit einer Gesellschaft der Clerical Medical von der Isle of Man abgeschlossen worden sind.

Die Versicherungsnehmer landeten dann erst im Rahmen eines Konzernumbaus bei der Scottish Widows Ltd. und ihrem deutschen Service in Heidelberg.

Die Prüfung durch Witt Rechtsanwälte hat außerdem ergeben, dass die betroffenen Versicherungsverträge nicht dem Recht der Isle of Man unterliegen, sondern deutschem Versicherungsrecht. In den Versicherungsbedingungen findet sich zwar der Versuch, das Recht der Isle of Man zu vereinbaren, diese Rechtswahl war aber nach der Überzeugung der Rechtsanwälte nicht wirksam. Das ist eine wichtige Frage, da das deutsche Versicherungsrecht interessante Möglichkeiten eröffnet. 

Betroffene Anleger sollten daher durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, welches Recht in ihrem Fall anzuwenden ist. Witt Rechtsanwälte stehen dafür gerne zur Verfügung.

3. Erhöhter Ertrag durch Widerspruch – auch nach dem Vertragsende 

Sehr interessant für die betroffenen Anleger dürfte vor allem die Möglichkeit sein, einen Widerspruch nach deutschem Versicherungsrecht zu erklären. Die Voraussetzungen dafür sind gut.

Zum einen erfolgte in keinem der bisher durch Witt Rechtsanwälte geprüften Fälle eine ordnungsgemäße Aufklärung über das Widerspruchsrecht nach dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz, da aus Sicht der Clerical Medical ja das Recht der Isle of Man gelten sollte.

Zum anderen handelt es sich regelmäßig um Lebensversicherungsverträge, die schon in den 90er Jahren abgeschlossen worden sind und deren vertragliche Rendite enttäuschend ist.

In solchen Konstellationen konnten Witt Rechtsanwälte schon für sehr viele Mandanten über einen Widerspruch den Ertrag der Lebensversicherung erheblich steigern.

Sehr wichtig ist dazu, dass diese Möglichkeit auch noch besteht, wenn die Lebensversicherung schon mehrere Jahre beendet ist – sei es durch eine Kündigung oder den vertraglichen Ablauf.

Daher sollten auch die neuen Kunden der RL360° Group dringend prüfen lassen, ob ihnen ein Widerspruchsrecht zusteht. Gerne können sie sich dafür an Witt Rechtsanwälte wenden.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg, Berlin, München


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