ClinicAll stellt Insolvenzantrag – jetzt Interessengemeinschaft anschließen!

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Bei der ClinicAll Germany GmbH mit Sitz in Neuss handelt es sich um ein Unternehmen, das Klinik-Infotainment-Systeme für den Betrieb in Krankenhäusern und Reha-Kliniken entwickelt und installiert. Finanziert hat das Unternehmen seine Vorhaben im Wesentlichen durch die Ausgabe von Anleihen sowie Nachrangdarlehen.

Das Geschäftskonzept ging offensichtlich nicht auf. Mit Datum vom 12.09.2019 hat die Geschäftsführung kurz vor dem Rückzahlungstermin der 10 Mio.-Anleihe WKN A12T15 beim Insolvenzgericht Düsseldorf Insolvenzantrag im Schutzschirmverfahren gestellt. Aufgrund der mittlerweile erreichten Marktreife ihrer Produkte sieht die Geschäftsleitung der ClinicAll Germany GmbH das Schutzschirmverfahren als beste Option für die Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit. Das operative Geschäft soll damit im vollen Umfang weitergeführt werden.

Welche Handlungsmöglichkeiten empfehlen sich für Anleihegläubiger?

Mit einem geplanten Emissionsvolumen in Höhe von 97 Mio. EUR handelt es sich bei den Anleiheinhabern um die wirtschaftlich bedeutendste, gleichzeitig aber verhandlungsschwache Gläubigergruppe. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass sich das Anleihekapital auf eine Vielzahl von Anlegern verteilt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen den Anleihegläubigern dringend, ihre Interessen zu bündeln. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens würde dies insbesondere durch die Wahl eines gemeinsamen Vertreters gelingen. Diesbezüglich bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

Zudem bietet die Kanzlei Dr. Greger & Collegen den geschädigten Anleihegläubigern bereits im Schutzschirmverfahren die Möglichkeit, sich kostenlos einer Interessensgemeinschaft anzuschließen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die zahlreiche Anleihegläubiger anderer Mittelstands-Emittenten vertritt, rät betroffenen Anlegern, sich frühzeitig entsprechend zu organisieren.  

Wie geht es weiter?

In einem Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) liegt es an der Gesellschaft, innerhalb der nächsten drei Monate einen Insolvenzplan zu erarbeiten. In dieser Zeit bleibt die Geschäftsführung mit sämtlichen Befugnissen und Pflichten im Amt. Überwacht wird sie hierbei von einem durch das Insolvenzgericht eingesetzten Sachwalter, der ihr auch beratend zur Seite steht. Über den eingereichten Insolvenzplan haben dann sowohl das Insolvenzgericht als auch die Insolvenzgläubiger abzustimmen. 

Was kann die Kanzlei Dr. Greger & Collegen für Anleihegläubiger tun?

„Unser Ziel ist es, die Interessen der Anleihegläubiger zu bündeln, deren ausschließliche Interessen zu wahren und uns dafür einzusetzen, einen möglichst hohen Rückzahlungsbetrag zu erreichen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Um dieses Ziel umsetzen zu können, hat die Kanzlei Dr. Greger bereits eine Interessengemeinschaft gebildet. Außerdem würde sich Rechtsanwalt Dr. Greger als Kandidat zur Wahl des gemeinsamen Vertreters zur Verfügung stellen, sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden. 

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen prüft auch Ansprüche gegen Dritte, wie z. B. gegen beratende Geld- oder sonstige Beratungsinstitute, Vorstände und Wirtschaftsprüfer bzw. dahinterstehende Versicherungen und macht diese gegebenenfalls geltend.

Welche Anleihen sind betroffen?

Seit dem Jahr 2016 hat die ClinicAll Deutschland GmbH die folgenden fünf Anleihen in Höhe eines Gesamtvolumens von 97 Mio. EUR aufgelegt: 

- 8,300 %-Anleihe (ISIN: DE000A12T150 / WKN: A12T15) emittiert am 15.09.2014 mit einer Laufzeit bis 15.09.2019 und einem Emissionsvolumen über 10 Mio. EUR

- 6,500 %-Anleihe (ISIN: DE000A1619V9 / WKN: A1619V), emittiert am 12.11.2015 mit einer Laufzeit bis 12.11.2020 und einem Emissionsvolumen über 25 Mio. EUR

- 6,000 %-Anleihe (ISIN: DE000A2BPB92 / WKN: A2BPB9), emittiert am 01.11.2016 mit einer Laufzeit bis 01.11.2021 und einem Emissionsvolumen über 20 Mio. EUR

- 5,500 %-Anleihe (ISIN: DE000A2GSL50 / WKN: A2GSL5), emittiert am 01.11.2017 mit einer Laufzeit bis 01.11.2022 und einem Emissionsvolumen über 30 Mio. EUR 

- 5,500 %-Anleihe (ISIN: DE000A2LQ595 / WKN: A2LQ59) – emittiert am 15.11.2018 mit einer Laufzeit bis 15.11.2023 und einem Emissionsvolumen über 12 Mio. EUR 

Es ist davon auszugehen, dass das Schutzschirmverfahren erhebliche Auswirkungen für die Anleiheinhaber – sei es in wirtschaftlicher oder in rechtlicher Hinsicht – haben wird. 

Wie können sich Anleihegläubiger der Interessengemeinschaft anschließen?

Betroffene Anleihegläubiger können sich unter folgender Adresse: 

https://www.clinicall-anleihe-geschaedigt.de

bzw. folgender E-Mail-Adresse clinicall-anleihe@dr-greger.de bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. 

Registrierte Anleger erhalten kostenlos weiterführende Informationen.

Über die Kanzlei Dr. Greger & Collegen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen ist seit mehr als 20 Jahren auf die Vertretung der Interessen von geschädigten Kapitalanlegern spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet. Herr Rechtsanwalt Dr. Greger wird sich persönlich und unabhängig mit seinem jahrelangen Know-how für die Interessen der ClinicAll-Geschädigten einsetzen, um für sie das wirtschaftliche bestmögliche Ergebnis zu erzielen. 


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