CO.NET / CO.NET24: Hausdurchsuchung im Verwaltungsgebäude – Aufruf zur Stimmrechtsbündelung

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Amtsgericht Stade hat Durchsuchungsbeschluss erlassen

Am 25.07.2023 klingelte es morgens um neun Uhr an der Haustür der CO.NET Verbrauchergenossenschaft in Drochtersen. Der Gerichtsvollzieher aus Stade hatte einen Termin mit dem Vorstand Thomas Limberg zur Herausgabe der Mitgliederliste. Denn nach dem Genossenschaftsgesetz sind die Vorstände persönlich dafür verantwortlich, dass die Mitgliederliste in der Genossenschaft einsehbar ist. Die Mitgliederliste ist am Sitz der Gesellschaft zur jederzeitigen Einsichtnahme durch die Mitglieder und berechtigte Dritte bereitzuhalten heißt es in § 31 Genossenschaftsgesetz.


CO.NET-Vorstand versichert an Eides statt, dass die Liste der Mitglieder der CO.NET nicht mehr in Deutschland ist 

Der Vorstand Thomas Limberg verneinte gegenüber dem Gerichtsvollzieher jedoch, dass sich die Mitgliederliste in den Geschäftsräumen befindet. Nach erfolgter Belehrung versicherte dieser an Eides statt:

Die Mitgliederliste befindet sich nicht im Verwaltungsgebäude Nindofer Deichweg 9.

Nach der weiteren eidesstattlichen Versicherung befindet sich diese auch nicht mehr in Deutschland.

Diese Aussage hat Sprengkraft in sich und betrifft alle Genossenschaftsmitglieder unmittelbar.

Denn damit erklärt sich eventuell auch, warum in den letzten Monaten immer wieder tageweise die Homepage und der Mitgliederbereich nicht erreichbar waren. Wurden in diesem Zeitraum die Daten der Genossenschaft ins Ausland verschafft und daher nun am Sitz der Gesellschaft in Deutschland nicht mehr vorhanden?


Registerggericht kann Zwangsgeld gegen CO.NET verhängen

Der Verstoß gegen die Pflicht, die Mitgliederliste am Sitz der Gesellschaft zu führen, ruft das Registergericht auf den Plan, das die Einhaltung des Gesetzes durchsetzen muss und dazu bei Nichtbefolgen durch den Vorstand Zwangsgelder verhängen kann. Geld, dass die Genossenschaft durchaus besser einsetzen könnte.

Aber es gibt noch weitere Probleme: Ohne Mitgliederliste kann kein Auseinandersetzungsguthaben mehr berechnet, kein Jahreabschluss mehr aufgestellt und Abstimmungsverhältnisse und Minderheitenechte bei der anstehenden Mitgliederversammlung ermittelt werden.


Gerichtsvollzieher vollzieht Durchsuchungsbeschluss des AG Stade gegen CO.NET 

Für den Fall, dass der Vorstand der CO.NET eG die Mitgliederliste nicht herausgibt, hatte das AG Stade aber bereits einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräume der CO.NET erlassen. Bei der durchgeführten Hausdurchsuchung bei CO.NET wurden sodann zwar Akten und die EDV der Mitgliederverwaltung aufgefunden. Eine für den Gerichtsvollzieher einsehbare Liste war jedoch nicht dabei.


Verschleierung der Verhältnisse der Genossenschaft ist strafbar

Die Genossenschaft hat die Mitglieder an ihrem Sitz zu führen. Die vorsätzliche Verletzung dieser Pflicht ist gem § 147 II Nr. 1 GenG strafbar. Es handelt sich dann um den Fall der vorsätzlichen Verschleierung der Verhältnisse der Genossenschaft, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bewährt ist. Der Gesetzgeber hat die Gefahr, dass sich ein Organvertreter mit den Unterlagen der Mitglieder verabschiedet vorausgesehen und daher eine empfindliche Strafe dafür vorgesehen.

Ob sich mit der eidesstattlichen Versicherung nicht nur die beiden Vorstände sondern auch noch die Aufsichtsrätin der CO.NET strafbar gemacht hat, muss nun die Staatsanwaltschaft klären. Strafanzeige ist insoweit bereits zu dem laufenden Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft in Stade gestellt.

Der Prüfungsverband DGEP Deutsch -Europäischer Genossenschafts- und prüfungsverband e.V. wurde über den Vorgang informiert. Auch dieser ist nach dem Genossenschaftsgesetz verpflichtet, einer Verschleierung der Verhältnisse unverzüglich entgegen zu wirken.


Was CO.NET Mitglieder jetzt tun sollten

Die Verschleierung der Verhältnisse der Genossenschaft betrifft alle Mitglieder. Ohne Mitgliederliste kann kein Jahreabschluss erstellt werden und nicht berechnet werden, was das einzelne Mitglied bei Ausscheiden aus der Genossenschaft erhält.

Daher sind erstens alle Mitglieder dazu aufgerufen sich an CO.NET zu wenden (per Telefon, Fax oder E-Mail) und sich dafür einzusetzen, dass die Mitglieds- und Verwaltungsunterlagen wieder an den Sitz der Genossenschaft nach Drochtersen kommen und die Gesetze eingehalt werden. Gerade im Hinblick auf die aktuellen Liquiditätsprobleme ist kein Geld für unnötige Zwangsgeldzahlungen da.

Zweitens ist für die nächste Migliederversammlung eine schonungslose Aufklärung der gesamte Sacherverhalte durch die Vorstände Thomas Limberg, Johan Zwart und die Aufsichtsrätin Caren Steinert einzufordern.

Drittens müssen die Mitglieder nun aktiv werden und sich vernetzen, um eine eigene außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Um eine solche Mitgliedervesammlung aus dem Kreise der Mitglieder einberufen zu können, bedarf es aber einer Mindestanzahl von 10 % der Mitgliederstimmen der Genossenschaft.


Aufruf zur Stimmrechtsbündelung der CO.NET Mitglieder

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann, Düsseldorf, hat sich bereit erklärt, diese Kooridinerung zu übernehmen und gibt hier allen Mitgliedern der CO.NET eG die Möglichkeit, sich kostenlos unter


info@bender-pfitzmann.de


einzutragen.

Bitte beachten Sie, dass derzeit nur der oben angegeben Kontakt von einer unabhängigen Stelle geführt wird, die insbesondere nicht eingebunden oder gelenkt von Vertriebs- oder Vermittlerpools ist.

Bei Erreichen der erforderlichen Mindeststimmenanzahl kann eine solche Mitgliederversammlung einberufen und Stimmen gebündelt werden. Damit kann dann über weitere Maßnahmen wie die Einsetzung eines Sonderprüfers, Sanierungsmaßnamen, Neuwahl des Vorstandes usw. abgestimmt werden.

Mit der oben eingerichteten Möglichkeit ist es nun an jedem Mitglied der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG wie es mit der eigenen Beteiligung und der eigenen Investition weiter gehen soll.


Für weiter Informationen verweisen wir auf die folgenden Beiträge

sowie auf unsere Homepage

www.bender-pfitzmann.de/CO.NET


Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB

Neuer Zollhof 1

40221 Düsseldorf

T: 0211-16459440

F: 0211-16459449

E: info@bender-pfitzmann.de



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