Hausdurchsuchung und Festnahmen bei PIM Gold

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Anleger fürchten um ihr Gold

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat letzte Woche die Geschäftsräume der PIM Gold GmbH durchsucht und deren Geschäftsführer Mesut P. wegen des dringenden Verdachts eines gewerblichen Betruges verhaftet.

Nach Medienberichten sollen fast 2 Tonnen Kundengold fehlen, was einem Gegenwert von ca. 82 Millionen Euro entspricht.

Die Staatsanwaltschaft hat die Konten der PIM Gold eingefroren und eine unbekannte Menge an Gold beschlagnahmt.

Vermeintliche Sicherheit von physischem Gold

Jetzt zeigt sich, dass die Goldanlagen der PIM Gold, wie z. B. der Bonusgoldkauf+ oder der Bonusgoldspot+, doch nicht so sicher waren, wie suggeriert wurde. Bei diesen Produkten bestanden die Optionen „Sofortlieferung“ und „Depoteinlagerung“. 

Der weitaus überwiegende Teil der Anleger dürfte sich das Gold nicht sofort liefern gelassen haben, sondern die Option „Depoteinlagerung“ gewählt haben, um pro Monat Bonusgold im Wert von 0,5 % des Anlagebetrages zu verdienen. 

Außerdem haben die Verkäufer der PIM Gold regelmäßig von der „Sofortlieferung“ abgeraten, weil es zu riskant sei, das Gold zu Hause oder in einem Schließfach einer Bank aufzubewahren. Das Gold sei in den Hochsicherheitstresoren der PIM Gold sicher. 

Der Bestand werde zweimal im Jahr von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft und sei dadurch gegen eine Insolvenz gesichert, dass es den Anlegern zur Sicherheit ihrer Herausgabeansprüche übereignet werde.

Das Problem ist nur, wo kein Gold ist, kann auch kein Gold zur Sicherheit übereignet werden.

Was ist jetzt zu tun?

Anleger sollten schnell einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagenrecht damit beauftragen, ihre folgenden Ansprüche geltend zu machen:

Gegen die PIM Gold vorzugehen, macht wahrscheinlich keinen Sinn, weil sie vermutlich bald Insolvenz beantragen wird und man dann sowieso nur Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden kann und das, was man jetzt noch erhält, zur Insolvenzmasse zurückgeben muss.

Ansprüche gegen Herrn Mezut P. und ggf. weitere Täter setzen voraus, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt. Dafür spricht allerdings viel, weil Herr Mezut P. mit einem Haftbefehl verhaftet worden sein soll. Für einen Haftbefehl ist nämlich ein dringender Tatverdacht erforderlich und dieser erfordert, dass ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad dafür gegeben ist, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Straftat begangen hat. 

Letztendlich kann Ihr Anwalt dies erst dann sicher feststellen, wenn er Einsicht in die Ermittlungsakte bekommen hat. Sinnvoll ist ein Vorgehen gegen Mezut P. außerdem nur dann, wenn dieser vermögend ist bzw. die Staatsanwaltschaft dessen Vermögen beschlagnahmt hat. Sollte dies der Fall sein, wird es allerdings ein Wettrennen der Anleger auf das Vermögen der Täter geben, weshalb man schnell einen Arrest beantragen muss, mit dem man seine Ansprüche sichern kann.

Schließlich kommen auch noch Schadensersatzansprüche gegen die Verkäufer/Vermittler der Geldanlagen wegen Beratungsfehlern in Betracht. Ein Beratungsfehler könnte insbesondere darin liegen, dass nirgends plausibel dargestellt wird, wie die PIM Gold die Zinsen bzw. das Bonusgold verdienen wollte.

Besteht Rechtsschutz?

Die Rechtsschutzversicherungen haben in den letzten Jahren mit unterschiedlichen Klauseln versucht, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen auszuschließen. Viele Klauseln sind aber unklar und unwirksam. Ihr Anwalt muss daher genau prüfen, ob Rechtsschutz besteht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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