CO.NET Verbrauchergenossenschaft – Insolvenz und Razzia

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Das Amtsgericht Stade hat am 15. Februar 2024 erneut das vorläufige Insolvenzverfahren über die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG eröffnet (Az. 73 IN 8/24). Für Anleger bzw. Mitglieder  der CO.NET Verbrauchergenossenschaft ist das ein Déjà-vu. Denn schon im September 2023 war das vorläufige Insolvenzverfahren über die Genossenschaft mit Sitz in Drochtersen eröffnet worden. Damals war der Beschluss allerdings kurz darauf wieder aufgehoben worden.

„Darauf sollten die Anleger bzw. Mitglieder der Genossenschaft diesmal nicht hoffen“, meint Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn neben dem Insolvenzantrag gab es noch weitere schlechte Nachrichten: Nur einige Tage später, am 23. Februar 2024, kam es zu einer europaweiten Razzia bei der CO.NET. Nach Medienberichten ließen die Behörden Geschäftsräume in Deutschland, Spanien und Polen wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Clankriminalität durchsuchen.

Die Beschuldigten sollen die Genossenschaft und deren spanische Tochterfirma um rund sechs Millionen Euro betrogen haben. Betroffen sind rund 4.000 Mitglieder der Genossenschaft, berichtete der NDR am 23. Februar 2024 unter Berufung auf Angaben der Staatsanwaltschaft Stade und der Polizei Lüneburg. Der tatsächliche Schaden könnte aber noch höher sein, denn Co.Net hat nach eigenen Angaben rund 100 Millionen Euro bei den Genossenschaftsmitgliedern eingesammelt.

Bei der Razzia seien zahlreiche Beweismittel und Vermögenswerte beschlagnahmt worden. Zudem sei gegen einen Beschuldigten ein Haftbefehl vollstreckt worden. Die Beschuldigten hätten gewerbliche Strukturen genutzt, um die Gelder zu veruntreuen, berichtete der NDR weiter.

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte der Co.Net Verbrauchergenossenschaft mit Bescheid vom 27. Dezember 2019 verboten, Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis der Genossenschaft gewähren, öffentlich zum Erwerb anzubieten. Das Verbot erfolgte nach Angaben der BaFin, weil die Genossenschaft nicht den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt hat. Die Stiftung Warentest hatte die Co.Net 2014 erstmals auf ihre Warnliste gesetzt.

Nach den umfangreichen Ermittlungen wegen Betrugsverdachts und der erneuten Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens dürften die Genossenschaftsmitglieder zutiefst beunruhigt sein und um ihr Geld fürchten. Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, müssen die Mitglieder, die ihre Beiträge in Raten zahlen, außerdem befürchten, dass der Insolvenzverwalter die Zahlung der noch ausstehenden Beträge einfordert.

„Die Mitglieder der Co.Net Verbrauchergenossenschaft sollten nun alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um finanzielle Verluste abzuwehren. Das gilt umso mehr, da die Ermittler bei der Razzia offenbar umfangreiche Vermögenswerte sichergestellt haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist, können die Mitglieder bzw. Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

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