Codein und das BtMG – Was ist strafbar?

  • 2 Minuten Lesezeit

Im folgenden Artikel erfahren Sie

  • Was Codein ist und was es bewirkt
  • Was das Betäubungsmittelgesetz zu Codein sagt
  • Was im Umgang mit Codein verboten ist
  • Welche Strafen bei illegalem Umgang mit Codein drohen
  • Was Sie beachten sollten, wenn Sie im Zusammenhang mit Codein straffällig geworden sind

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns diese gern direkt via WhatsApp stellen.


Was ist Codein und wie wirkt es?

Codein ist ein Opiat, das aus dem Schlafmohn gewonnen wird, und in flüssiger oder in Tablettenform eingenommen werden kann. Es wirkt schmerzlindernd, hustenstillend, mitunter auch euphorisierend und aufputschend. Die Nebenwirkungen reichen von Brechdurchfall über Krämpfe bishin zu Unfruchtbarkeit.


Was sagt das Betäubungsmittelgesetz zu Codein?

Codein wird in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelistet und zählt somit zu den verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln. Das bedeutet, dass es ärztlich verschrieben werden, und unter Vorlage einer ärztlichen Verschreibung in medizinisch sinnvollen Mengen konsumiert werden kann.


Was ist im Umgang mit Codein verboten?

Ein Arzt macht sich strafbar, der in nicht geringen Mengen oder an suchtkranke/alkoholkranke Menschen Codein verschreibt.

Davon abgesehen ist grundsätzlich jedweder Umgang mit Codein verboten, der ohne ärztliches Attest erfolgt. Dies umfasst vor allem Ein- und Ausfuhr, Kauf und Verkauf, Besitz, Abgabe, Inverkehrbringen usw.


Welche Strafen drohen bei illegalem Umgang mit Codein?

Ein ausschlaggebender Faktor für die Schwere der Schuld ist die Schwelle von „geringer“ zu „nicht geringer“ Menge. Diese variiert im BtMG von Substanz zu Substanz und liegt im Falle von Codein bei 2,5% reinem Wirkstoff (Dihydrocodein).

Für illegalem Umgang mit Codein in geringen Mengen sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von maximal 5 Jahren vorgesehen (§ 29 Abs 1 BtMG). Bei nicht geringen Mengen lässt sich eine mehrmonatige Haftstrafe kaum mehr vermeiden.

Bei schwereren Vergehen, wie organisiertem Handel mit Codein, möglicherweise unter Zuhilfenahme von Waffen, können Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren drohen.

Strafmildernd können sich eine nachweisliche Sucht, sowie Therapiebereitschaft auswirken.


Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen illegalen Umgangs mit Codein ermittelt wird?

Wenn Sie eine Anzeige oder eine Vorladung erhalten, gilt es, Ruhe zu bewahren und nichts überstürztes zu tun!

Auch für den Fall, dass bei Ihnen unerwartet eine Hausdurchsuchung vorgenommen wird, sollten Sie immer die folgenden Regeln beachten.


Regel Nr. 1 lautet: Schweigen ist Gold.

Sie erfahren nur, dass gegen Sie Verdachtsmomente bestehen und Ermittlungen eingeleitet wurden. Sie erfahren nicht, was man konkret gegen Sie in der Hand hat. Vermeiden Sie also das Risiko, sich unnötig selbst zu belasten, und verweigern Sie jede Auskunft zur Sache. Wenn Sie vorgeladen werden, gehen Sie nicht hin!


Regel Nr. 2 lautet: Nehmen Sie sich einen Anwalt!

Ein Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, und so feststellen, was konkret gegen Sie vorliegt, und auf dieser Basis gemeinsam mit Ihnen eine wirksame Verteidigungsstrategie erarbeiten. Wenn sie noch nie im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz auffällig geworden sind, haben Sie gute Chancen, glimpflich davon zu kommen.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht, insbesondere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, spezialisiert und beraten sie kompetent und bundesweit!

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