Come Late - Abmahnung von Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft für Malibu Media LLC

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Das Filmwerk der Rechteinhaberin Malibu Media LLC wird derzeit von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt. Den Empfängern der Abmahnschreiben wird der Vorwurf gemacht, sie hätten durch Filesharing den Film in Tauschbörsen im Internet verbreitet. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages.

So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine Abmahnung von Fareds für das Filmwerk „Come Late“ erhalten haben:

Eine Abmahnung darf nicht ignoriert werden

Pflicht zur Reaktion! Wer eine Abmahnung erhält, ist verpflichtet, darauf zu reagieren. Die häufig sehr langen und umfassenden Abmahnschreiben der Kanzleien sind keine „Warnung“ der Abmahnungsempfänger. Wer nicht auf die Abmahnung reagiert, bringt sich in die Gefahr eines kostspieligen Gerichtsverfahrens. Die abmahnenden Kanzleien können den Unterlassungsanspruch auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen, dieses findet oftmals ohne mündliche Verhandlung statt. Dann müssen Sie zusätzlich auch noch die Kosten dieses Verfahrens tragen, was bei einem Streitwert von 25.000 Euro hohe Mehrkosten sind. Durch die richtige Reaktion auf eine Abmahnung können Mehrkosten vermieden werden!

Niemals voreilig Zahlungen an die Gegenseite leisten!

Ob ein Anspruch gegen Sie überhaupt besteht und in welcher Höhe, bedarf einer Überprüfung: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12).

Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Die anwaltliche Beratung kann Kosten sparen!

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unbedingt überprüfen lassen!

Unterschreiben Sie nicht die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung: Unterlassungserklärungen sind i. d. R. ein Leben lang für den Unterlassungsschuldner bindend und können nicht widerrufen oder angefochten werden! Die Abmahnkanzleien formulieren regelmäßig die Unterlassungserklärungen viel zu weit. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu.

Ihre Rechtsanwältin Katharina Scharfenberg


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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