Commerzbank Urteil, 2-25 O 228/2, Negativzinsen zurückholen, Fachanwalt für Bankrecht informiert

  • 1 Minuten Lesezeit

Nach übereinstimmenden Medienberichten hat am Freitag, 18.11.2022,  das Landgericht Frankfurt am Main der Commerzbank AG untersagt, eine Klausel zur Begründung von Negativzinsen zu verwenden, Aktenzeichen 2-25 O 228/21. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen Bestimmungen im Preis- und Leistungsverzeichnis bzw. dem Preisaushang der Commerzbank geklagt. Diese sahen ein Entgelt von 0,5 Prozent pro Jahr auf Spareinlagen vor. Neukunden mussten dies oberhalb eines Freibetrages von 50.000 Euro zahlen, für Bestandskunden waren höhere Freibeträge von bis zu 250.000 Euro vorgesehen.

Das Landgericht hatte argumentiert, dass mit der Strafzinsklausel die Commerzbank über eine versteckte und leicht übersehene Fußnote die eigenen Betriebskosten ohne eine echte Gegenleistung auf die Kunden abgewälzt hatte. Negative Zinsen widersprächen zudem dem Leitbild von Spareinlagen, so das Landgericht Frankfurt am Main weiter.

Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung besteht eine ausgezeichnete Möglichkeit ein bereits bezahltes Verwahrerentgelt (= Negativzinsen) zurück zu fordern, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart. 18 Jahre Berufserfahrung mit eigener Fachanwaltskanzlei.

Ein Überprüfung kann hier schon zu Rückforderungen im fünsfstelligen Betrag führen.

Hier lohnt sich eine fachanwaltliche Überprüfung besonders. 

Nach Auffassung von Fachanwalt Eser können gerade bereits gezahlte Negativzinsen wegen der Rechtsgrundlosigkeit noch für die Vergangenheit von der Bank zurückverlangt werden.

Da die Ansprüche verjähren, sollte schnell gehandelt werden.

Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg bestimmen.

 Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung ab.

Foto(s): Kemal Eser

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kemal Eser

Beiträge zum Thema