Conti Schiffsfonds MS Conti Achat: Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG bis 21.04.2020 möglich

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Auch zu dem Conti Schiffsfonds MS Conti Achat aus dem Jahr 2010 ist vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht ein Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) von Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel aus Berlin anhängig.

Gegenstand des KapMuG-Verfahrens sind auch dort – wie in den anderen zwölf von Rechtsanwältin Dr. Knöpfel geführten KapMuG-Verfahren – Prospektfehler wegen einer falschen Darstellung der Markterwartungen. Der Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Achat stammt vom Mai 2010. Im Jahr 2010 vergrößerte sich die Bulker-Flotte nach Angaben des Instituts für Schifffahrt und Logistik (ISL) um 17 %, da in diesem Jahr eine erhebliche Anzahl von Schiffen – welche vor Einbruch der Wirtschaftskrise Ende 2008 in Auftrag gegeben worden waren – auf den Markt drängten. Zu Beginn des Jahres 2010 herrschte auf dem Bulker-Markt bereits eine erhebliche Überkapazität, welche sich durch die enorme Zahl von Neuauslieferungen im Jahr 2010 noch einmal verschärfte. Der Emissionsprospekt vermittelt den falschen Eindruck, das Kapazitätswachstum liege bei nur 8,4 % p. a., obwohl im Segment der Supramax-Bulker mit einem Wachstum von 32,2 % p. a. bis 2013 zu rechnen war.

Die MS Conti Achat hatte ursprünglich einen Baupreis von 39,9 Mio. USD. Sie wurde schließlich im August 2019 zu einem Preis von 9,6 Mio. USD in der Insolvenz der Fondsgesellschaft an die Mandarine Ocean Limited/ Samoa verkauft. Die Mandarine Ocean Limited Samoa ist eine Offshore-Gesellschaft, die am 02.03.2015 von dem Büro Mossack Fonseca gegründet wurde und ausweislich der Datenbank auf der Webseite „offshore leaks“ in den Panama Papers enthalten ist. Wer hinter der Käufergesellschaft steckt – kann nur spekuliert werden.

Für Anleger, die den vollständigen Verlust ihres Anlagekapitals nach dem Verkauf des Schiffes nicht hinnehmen möchten, besteht aktuell die Möglichkeit, Schadenersatz wegen einer fehlenden Aufklärung über die Prospektfehler von den Gründungsgesellschaftern zu verlangen. Ob möglicherweise zukünftig auch Ansprüche der Gesellschaft wegen des Schiffsverkaufs geltend gemacht werden können, ist noch nicht geklärt.

Durch das Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) können Anleger, die bislang noch keine Klage eingereicht haben, die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter durch eine Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG kostengünstig hemmen. Die Forderung muss durch Anwaltsschriftsatz bis spätestens 21.04.2020 beim Hanseatischen Oberlandesgericht angemeldet werden. Dann besteht die Möglichkeit mittelbar von dem Verlauf des KapMuG-Verfahrens zu profitieren. Ich berate Sie hierzu gerne.


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