Corona – Hartz IV bald zeitweise ohne Vermögensprüfung?

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Wie der aktuellen Tagespresse zu entnehmen ist, scheinen die Hartz-IV-Reglungen zur Vermögensprüfung und zur Höhe der angemessenen Wohnkosten zur Linderung der Folgen der Corona-Krise wohl demnächst ausgesetzt zu werden:

Es scheint wohl geplant zu sein, für sechs Monate beginnend ab dem 01.04.2020 die Vermögensprüfung auszusetzen, also Hartz IV auch an die zu zahlen, die Rücklagen gebildet haben, und weiter auch nicht mehr die Wohnkosten zu beschränken, sodass auch höhere Wohnkosten übernommen werden.

Wie dies genau geregelt sein wird, bleibt abzuwarten. Je nachdem, wie die geplante Regelung umgesetzt wird, könnte dies auch dazu führen, dass auch bei denen, die schon länger Leistungen vom Jobcenter erhalten und denen das Jobcenter die Wohnkosten kürzt, diese für den Übergangszeitraum doch wieder übernommen werden müssen.

Diejenigen, deren Einkünfte gerade durch die Corona-Krise weggebrochen sind, sollten daher in jedem Fall einen Antrag auf Hartz IV stellen, selbst wenn sie Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld bekommen. Je nach der persönlichen Situation (insbesondere bei einer Familiengemeinschaft) kann es schnell sein, dass Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld für die Familie nicht ausreicht.

Dies gilt umso mehr für (Solo-) Selbständige, die in aller Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und bisher von den Jobcentern keine Leistungen bekamen, wenn sie Vermögen über der Vermögensfreigrenze hatten.

Diejenigen die schon seit längerer Zeit SGB II Leistungen erhalten und bei denen nicht die vollen Wohnkosten übernommen werden, sollten auch umgehend einen Antrag auf Übernahme der vollen Wohnkosten beim Jobcenter stellen. 

Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.


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