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Corona-Krise: Restaurantketten Vapiano und Maredo insolvent?

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Mit den Restaurantketten Vapiano und Maredo fordert die Corona-Krise die ersten bekannten Opfer in der Gastronomie. Es ist davon auszugehen, dass in der nächsten Zeit weitere folgen werden. Gläubiger sollten unbedingt ihre Möglichkeiten prüfen lassen und ihre Ansprüche in Insolvenzverfahren anmelden. Dabei unterstützt die Anwaltskanzlei Lenné Sie gerne, deren Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht über jahrelange Erfahrung mit Insolvenzen verfügen.

Die Vapiano SE verzeichnet durch die Corona-Krise dramatische Umsatzeinbußen. Inzwischen musste wegen der Einschränkungen durch Covid-19 ein Großteil der über 230 Restaurants weltweit schließen. Seit Donnerstagabend seien zudem alle 55 durch den Vapiano-Konzern betriebenen Restaurants in Deutschland auf unbestimmte Zeit ebenfalls geschlossen, gab der Konzern bekannt. Während kaum noch Umsätze generiert würden, fielen aber die Mieten, Betriebskosten und Gehälter für die weltweit rund 10.000 Beschäftigten weiter an. In Deutschland sind von den Schließungen ca. 3.800 Mitarbeiter betroffen.

Wie das Unternehmen am Freitag in Köln mitteilte, sei der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit für die Vapiano SE eingetreten. Damit fordert das Coronavirus in der Wirtschaft ein erstes prominentes Opfer. Es steht zu befürchten, dass zahlreiche weitere folgen werden.

Nun trifft die Corona-Krise nach Vapiano schon die nächste Restaurantkette. Auch die Steakhaus-Kette Maredo muss offenbar Insolvenz anmelden. Vorsorglich haben inzwischen wesentliche Unternehmen der Maredo-Gruppe, Betreiberin der Maredo-Steakhaus-Restaurantkette, Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt.

Gläubiger sollten ihre Ansprüche unbedingt in den Insolvenzverfahren anmelden und ihre Möglichkeiten prüfen lassen. In unserer Kanzlei unterstützen wir Sie dabei gerne. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen über jahrelange, umfassende Erfahrung mit Insolvenzverfahren. Lassen Sie sich von uns beraten, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Ansprüche weitestmöglich retten können. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.



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