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Corona-Krise: zeitnah Liquidität sichern

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Derzeit erreichen die Anwaltskanzlei Lenné zahllose Anfragen im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Krise, die bei vielen Unternehmen zu dramatisch sinkenden Umsätzen führen. Das oberste Gebot lautet jetzt: Liquidität sichern. Erste Hilfen gibt es in Form von Kurzarbeitergeld und anderer staatlicher Unterstützungsmaßnahmen.

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie im Folgenden gerne über die seitens der Finanzverwaltung NRW eingeführten Möglichkeiten informieren, um Liquidität zu sichern bzw. zurückzuholen.

Die folgenden steuerlichen Maßnahmen wurden von der Finanzverwaltung aktuell bereitgestellt:

Den von der Krise betroffenen Unternehmen kommt die Finanzverwaltung auf Antrag mit

  • zinslosen Steuerstundungen (Körperschafts-, Einkommens- und Umsatzsteuer) und
  • dem Herabsetzen von Vorauszahlungen (Körperschafts-, Gewerbe- und Einkommensteuer) entgegen und
  • nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen in größtmöglichem Umfang aus.

Für die entsprechenden Anträge steht allen Betroffenen ein Antragsformular zum Download zur Verfügung: https://www.anwalt-leverkusen.de/files/assets/aktuelles/Steuererleichterungen%20aufgrund%20Coronavirus.pdf.

Weitere Möglichkeiten sind darüber hinaus:

  • Säumniszuschläge werden erlassen.
  • Bis auf Weiteres wird von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen.
  • Auf Anfrage werden Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen auf null herabgesetzt.

Wenn auch Ihr Unternehmen Hilfe benötigt, nehmen Sie gerne Kontakt mit der Anwaltskanzlei Lenné auf. Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen wir über weitreichende Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen.



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