Corona - Kündigung im Kleinbetrieb darf nicht willkürlich sein

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In Kleinbetrieben findet das Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich keine Anwendung. Um einen Kleinbetrieb handelt es sich grundsätzlich, wenn der Betrieb nur 10 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt (vgl. § 23 KSchG).

Darf im Kleinbetrieb aus jedem Grund gekündigt werden ?

Auch im Kleinbetrieb darf eine Kündigug nicht willkürlich sein. Dies hat das Arbeitsgericht Köln mit Urteil vom 15.04.2021 - 8 Ca 7334/20 – festgestellt. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Ein bei einem Dachdeckerbetrieb angestellter Monteur wurde im Oktober 2020 vom Gesundheitsamt, eine häusliche Quarantäne angeordnet. Der Arbeitnehmer hatte Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person. Da es zu einer Verzögerung bei der Zusendung der schriftlichen Bestätigung der Quarantäne-Anordnung wegen der Vielzahl der vom Gesundheitsamt zu bearbeitenden Fälle kam, verlangte der Arbeitgeber vom Monteur zur Arbeit zu erscheinen. Als dieser nicht erschien, wurde ihm gekündigt.

Wann liegt bei Quarantäne Willkür vor ?

Eine Kündigung im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne ist dann als willkürlich anzusehen, wenn der Arbeitgeber aufgrund des verzögerten Eingangs einer schriftlichen behördlichen Bestätigung der Quarantäne diese bezweifelt und den Arbeitnehmer insofern der Drucksituation aussetzt, entweder gegen die behördliche Quarantäne zu verstoßen oder aber seinen Arbeitsplatz zu verlieren (Arbeitsgericht Köln mit Urteil vom 15.04.2021 - 8 Ca 7334/20 ).

Ist der Arbeitgeber im Kleinbetrieb benachteiligt ?

Die Arbeitgeber seien nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts ausreichend. Dieser  könne nämlich nach § 56 Abs. 5 Satz 3 IfSchG die an den Arbeitnehmer ausgezahlte Vergütung während der behördlich angeordneten Quarantäne vollständig erstattet verlangen.

Der Verfasser, Rechtsanwalt Christian Steffgen verfügt über 20 Jahre an Erfahrungen im Arbeitsrecht. Er war von 2001-2015 Vertragsanwalt eines der größten Berufsverbände Deutschlands und hat Mitglieder bundesweit vertreten.

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Foto(s): Christian Steffgen

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