Corona-Soforthilfe-Betrug: Gastwirt zu drei Jahren Haft verurteilt

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Ein Gastwirt hat in Baden-Württemberg fast eine halbe Million Euro an staatlicher Unterstützung in Form von Corona-Soforthilfen durch Verwendung falscher Tatsachen erhalten.

Wie bereits in einem vorherigen Artikel erwähnt, decken die Staatsanwaltschaften bundesweit immer mehr Corona-Hilfen-Betrüger auf. Der Fall des Rottweiler Gastwirtes ist jedoch außergewöhnlich, da er im vergangenen Jahr immer wieder neue Anträge auf Hilfen eingereicht hat und so Zahlungen in Höhe von 488.000 Euro erhalten hat. Das Amtsgericht Rottweil hat den Mann nun zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Der Mann stellte insgesamt 18 Anträge auf Corona-Soforthilfe. Die bei diesen Anträgen angegebenen Zahlungsengpässe lagen niemals vor. Die Hilfen wurden auch stets unter einem anderen Namen beantragt, unterschiedliche Gaststätten-Namen verwendet und verschiedene Konten neu eröffnet.

Der Gastwirt war bereits am 10. September 2020 festgenommen worden. Vor Gericht räumte er nun sämtliche Anschuldigungen ein.

Bundesweite Ermittlungen und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfe-Betrug

Der aufgezeigte Fall ist lediglich einer von unzähligen im Zusammenhang mit Betrugsfällen bei der Corona-Soforthilfe, welche derzeit Polizei- und Justizbehörden im ganzen Land beschäftigen.

Vor dem Landgericht München wird derzeit ein Fall verhandelt, in dem es um Betrug in der Größenordnung von mehr als 2,5 Millionen Euro geht. Ein Urteil steht in diesem Fall noch aus.

Sollten Sie bei den Corona-Soforthilfen falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, kann unter Umständen ein langwieriges Ermittlungsverfahren und hohe Strafen durch die gezielte Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verhindert werden. Hierbei sollten Sie sich zur Vermeidung von Nachteilen professioneller Hilfe bedienen.

Ihr Rechtsanwalt

Christian Keßler

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