Untreue und Betrug mit Corona-Soforthilfe: Staatsanwaltschaften ermitteln

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland haben Ermittlungen gegen Verantwortliche der jeweiligen Investitionsbanken und gegen die Antragsteller der Soforthilfen wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue aufgenommen.

Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Corona-Soforthilfen beantragt und zumeist sehr schnell und ohne große Prüfung genehmigt bekommen. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgte zumeist über die Landesbanken. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaften sollen die Antragsteller in vielen Fällen aber versucht haben, mittels falscher Anträge zu Unrecht die Soforthilfe zu erhalten. Den Verantwortlichen der Investitionsbanken wird nun vorgeworfen, die Anträge nicht ausreichend geprüft zu haben.

In vielen Bundesländern sind bereits eine Vielzahl an Verfahren gegen Empfänger der Corona-Hilfe eingeleitet worden, so auch in Baden-Württemberg. In Baden-Württemberg sind jedoch lediglich rund 300 Ermittlungsverfahren gegen Empfänger der Corona-Soforthilfe wegen des Vorwurfs des Betrugs beziehungsweise des Subventionsbetrugs aufgenommen worden.

Die Aufnahme der Verfahren ist wenig überraschend, da zu erwarten war, dass viele Soforthilfe-Empfänger in den Verdacht des Betrugs bzw. des Subventionsbetrugs geraten werden (vgl. auch meinen vorherigen Artikel zum Subventionsbetrug bei Kurzarbeit). In den meisten Fällen handelt es sich bei den in Verdacht geratenen Antragstellern um Personen, welche erstmalig mit Subventionen in Berührung kamen und deshalb nur versehentlich falsche Angaben gemacht haben. Deshalb wird sich ein strafbares Verhalten in den meisten Fällen gar nicht ermitteln lassen.  

Nicht unbedingt vorauszusehen war, dass auch gegen den Vorstand und weitere Verantwortliche der Banken ermittelt wird - vor allem in Berlin - und die verantwortlichen Banker nun selbst der Strafverteidigung bedürfen. Die Mitarbeiter der Banken sollen die Anträge nicht umfassend genug geprüft haben. Hierdurch soll der Missbrauch durch die Antragsteller nicht ausreichend verhindert worden sein. Die schnelle und unkomplizierte Soforthilfe war von der Politik jedoch angekündigt und ausdrücklich gewünscht. Ob die Verantwortung für den Betrug deshalb bei den Banken liegt ist sehr fraglich. 

Unabhängig von der Frage, weshalb man Beschuldigter eines Strafverfahrens geworden ist, sollte man frühzeitig einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen. In vielen Fällen wird bereits durch das Ermittlungsverfahren die berufliche Existenz gefährdet und es sollte eine professionelle und bestmögliche Verteidigung von Anfang an sichergestellt werden.

Ihr Rechtsanwalt 
Christian Keßler


(Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses. Der Verfasser übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.)


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Keßler

Beiträge zum Thema