Corona-Soforthilfe. Bezichtigung des Subventionsbetrugs? Wir helfen weiter!

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Corona-Soforthilfe – Subventionsbetrug und falsche Versicherung an Eides statt aufgrund von wahrheitswidrigen Anträgen

Viele Freiberufler, Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer in NRW haben die Corona-Soforthilfe beantragt und sich nach kurzer Zeit über die bis zu 9.000 Euro Fördermittel freuen dürfen.

Nun kommt jedoch für viele das kalte Erwachen. Denn in etlichen Fällen hat das Land NRW nun nachgewiesen, dass diese finanziellen Fördermittel von dem ein oder anderen Unternehmer, Solo-Selbstständigen und Freiberufler unberechtigt in Anspruch genommen wurden. In diesen Fällen verlangt das Land NRW nun die Zahlungen zurück, behauptet es läge ein Betrug vor und lässt die Staatsanwaltschaft ermitteln. 

Hier fällt in diesem Zusammenhang der Begriff einer besonderen Form des Betruges, nämlich des Subventionsbetruges.

Was ist ein Subventionsbetrug?

Strafverfahren aufgrund des Subventionsbetruges (§ 264 StGB) in Verbindung mit dem widerrechtlichen Nutzen der Corona-Soforthilfe

Füllt man Förderanträge für ein Unternehmen falsch aus und reicht diese ein, begeht man Subventionsbetrug. Der Verdacht eines Subventionsbetruges gem. § 264 StGB und die damit verbundene Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann demnach nur vermieden werden indem man vollständig richtige Angaben bei der Beantragung dieser macht. Sonst macht man sich laut dem deutschen Gesetz strafbar

Sollte im schlimmsten Falle im Rahmen des Nutzens der Corona-Soforthilfen ein Subventionsbetrug nachgewiesen werden können kann dies mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann sich die Freiheitsstrafe sogar auf bis zu 10 Jahre belaufen. 

Allerdings kann es auch im Fall der leichtfertigen Tatbegehung sein, dass Geldstrafen oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe auf den Subventionsbetrug in Verbindung mit dem widerrechtlichen Nutzen der Corona-Soforthilfe verhängt werden.

Subventionsbetrug im Rahmen der widerrechtlichen Nutzung der Corona-Soforthilfen ist also kein Kavaliersdelikt! Viele Anwälte und dafür zuständige Institutionen des Landes hatten in der Vergangenheit bereits davor gewarnt. In vielen Bundesländern wurden bereits Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang eingeleitet.

Lassen Sie sich rechtzeitig von einem Rechtsanwalt vertreten und verteidigen

Sollten Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, ist eine frühzeitige professionelle Beratung und vor allem Verteidigung durch einen Rechtsanwalt dringend notwendig! Gerade im Bereich der Subventionshilfen gibt es eine Vielzahl an möglichen Fehler, die gemacht werden können, welche schnell zu einer Strafbarkeit führen können und somit durch das Beauftragen eines Rechtsanwalts effektiv vermieden werden können.

Denn unter Umständen können sogar leichtfertig falsch angegebene Umstände zu einer voll umfänglichen Strafbarkeit führen.

Sie haben Post erhalten in der Sie des Subventionsbetruges bezichtigt werden? Aber was nun? Welche Schritte sollten Sie jetzt einleiten? 

Zu allererst sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen um sich von diesem zu Ihrem Wohl vertreten lassen. Machen Sie keine Aussage ohne Ihren Anwalt! Sie sollten sich demnach auch nicht der Polizei gegenüber zu diesem Fall äußern oder gar Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungsbögen und ähnlichem abgeben und ausfüllen.

Denn Sie haben das Recht zu schweigen und dieses sollten sie auch wahrnehmen. Der vorgeworfene Subventionsbetrug im Rahmen der widerrechtlichen Nutzung der Corona-Soforthilfen muss nämlich von Seiten der Behörden eindeutig nachgewiesen werden können. Wer also vorschnell Aussagen den Behörden gegenüber macht, riskiert im schlimmsten Fall sogar mehr zu verraten als die Behörden überhaupt bis dahin wussten.

Beauftragen Sie also einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung. Nachdem dieser dann Einsicht in die Akte des Mandanten erhalten und den Inhalt mit dem diesem besprochen hat, eruiert Ihr Rechtsanwalt welcher Sachverhalt im Rahmen einer Stellungnahme von Ihnen abgegeben werden sollte.

Ignorieren und nichts tun führt übrigens in einem solchen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft gegen Sie ermittelt, nur dazu, dass Sie sich ohne juristischen Beistand in einem Strafverfahren befinden, welches hohe Geld- und Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann.

Mit welchen Kosten muss ich für die Vertretung durch einen Anwalt und das damit verbundene Verfahren rechnen? 

Natürlich kostet Sie die rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt Geld, das ist wohl klar, doch kommen weitaus höhere Kosten auf Sie zu wenn Sie sich nicht vertreten lassen. Im schlimmsten Fall kostet Sie das nicht nur Geld, sondern auch Ihre Freiheit!

Eine Verteidigung im Ermittlungsverfahren, welche mit einer Einstellung des Verfahrens endet, kostet Beschuldigte ca. 650,- EUR. Sollte es im Rahmen des Verfahrens jedoch nicht möglich sein eine Einstellung zu bewirken, sondern die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Sie erheben, müssen sich die Beschuldigten auf ca. 1200,- EUR Gesamtkosten einstellen.

Wird ein Freispruch einem solchen Fall bewirkt werden die Kosten hierfür sogar von der Staatskasse getragen. Jedoch nur im Falle eines Freispruchs!

Gerne stehen wir natürlich Betroffenen bundesweit für eine Verteidigung zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch.

Ihre Kanzlei Baumfalk



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