Corona-Soforthilfe - Wann ist der Soforthilfeantrag strafbar ?

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Wie im Februar 2021 bekannt wurde, sollen mehr Verdachtsfälle wegen Betrug bei den Corona-Soforthilfen als bisher angenommen, verfolgt werden. Den 16 Landeskriminalämtern sowie der beim Zoll angesiedelten Financial Intelligence Unit sollen rund 25.400 konkrete Verdachtsfälle vorliegen (Quelle: Berliner Zeitung vom 14.02.2021, Welt am Sonntag).

Antragsberechtigung für Soforthilfen

Entsprechend den Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für die von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) geschädigten Unternehmen und Soloselbstständige vom 03.04.2020, BayMBl. 2020, Nr. 175 können kleine Unternehmen die Soforthilfen beantragen, die u.a. wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbständige tätig sind.

Subventionsbetrug durch unberechtigte Antragstellung  

Dem Tatbestand des § 264 I Nr.1 StGB zufolge liegt ein Subventionsbetrug vor, wenn der Antragsteller unrichtige oder unvollständige Tatsachen macht, die zur Bewilligung des Antrags führen.

Allein in Augsburg sind zurzeit ca. 200 Fälle wegen Subventionsbetrug bzgl. der Corona-Soforthilfen in Bearbeitung.

Am 02.11.2020 verkündete das LG Augsburg eine Entscheidung zum Subventionsbetrugsfall , in der ein gemeinnütziger Verein Soforthilfe beantragt hatte. Antragsberechtigt sind jedoch nur gewerbliche Unternehmen, nicht jedoch gemeinnützige Vereine. Im Sommer erhielt der Verurteilte eine Corona-Soforthilfe i.H.v. 9000 €, obwohl dieser wusste, dass er nicht antragsberechtigt war. (LG Augsburg, Beschluss v. 02.11.2020, 10 Qs 1054/20)

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen Angeklagten sogar zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt (AG Berlin-Tiergarten, Urteil v. 17.07.2020, Az. 328 Ls 4/20).

Wie können Betroffene sich verteidigen ?

Betroffene sollten in jedem Fall zunächst den Rat eines im Subventionsrecht spezialisierten Rechtsanwalts suchen.

Die Anwaltskanzlei Steffgen ist auf die Verteidigung gegen Straftaten, Bußgelder und das Vorgehen gegen Versicherungen wegen unterbliebener Betriebsschadenersatzzahlungen spezialisiert.

Eine kostenfreie, unverbindliche Ersteinschätzung ist auf Anfrage per Telefon oder online möglich .

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