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Corona: umstrittene Kompromisslösung zu Betriebsschließungsversicherungen

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Viele Gastronomie- und Hotelbetriebe, die wegen der Corona-Pandemie schließen mussten, wollten in den letzten Wochen ihre Betriebsschließungsversicherung in Anspruch nehmen. Erstaunt mussten sie jedoch feststellen, dass die meisten Versicherungen die Kosten nicht übernehmen wollten. Eine Kompromisslösung zwischen den Verbänden des Gaststättengewerbes und den Versicherern soll nun helfen. Diese steht allerdings unter starker Kritik.

Zuletzt gab es viel Streit um die sog. Betriebsschließungsversicherungen, die in erster Linie von Bar-, Hotel- und Restaurantbetreibern abgeschlossen werden. Im Rahmen der aktuellen Corona-Krise wollten die Versicherungsnehmer besagte Versicherung nun in Anspruch nehmen. Jedoch berief sich der Großteil der Versicherer darauf, dass die jeweiligen Policen das Coronavirus nicht abdecken würden.

Ein umstrittener Kompromiss

Auf die Bemühungen des bayerischen Wirtschaftsministeriums hin wurde zwar inzwischen ein Kompromiss zwischen den Verbänden des Gaststättengewerbes und den Versicherungen erzielt, dem sich zuletzt 8 Versicherer angeschlossen haben. Doch steht dieser Kompromiss sowohl seitens verschiedener Anwaltskanzleien als auch Makler unter starker Kritik: Es handele sich dabei lediglich um Almosen.  

Nun wurde dieser Kompromiss vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verteidigt. Auf der Website des Verbands findet sich eine Stellungnahme des GDV-Präsidenten Wolfgang Weiler. Darin heißt es, dass die Versicherer in schwierigen Zeiten und bei Katastrophen durchaus für Betroffene da wären, wie sie zuletzt 1984 im Hagelsturm von München unter Beweis gestellt und unbürokratisch Hilfe geleistet hätten. Doch gelte es auch zu berücksichtigen, dass die Corona-Pandemie bisherige Schadensereignisse bei weitem übertreffe. Die gesamte Branche werde derzeit auf beispiellose Weise gefordert, doch die „bayerische Lösung“ solle nun sicherstellen, dass betroffenen Unternehmen zeitnah Liquidität zur Verfügung gestellt würde.  

Eine weitergehende Brancheninitiative unter der Federführung des GDV sei jedoch nicht zu erwarten, wird auf der Website klargestellt. Kulanz habe schließlich Grenzen und man könne von der Versicherungsbranche nicht erwarten, für wirtschaftliche Schäden zu zahlen, die nun mal nicht versichert seien.

Keine Kulanz, sondern Pflicht

Bei der Forderung betroffener Versicherungsnehmer, dass die Versicherungen für die Schließung wegen des Coronavirus aufkommen müssten, kann aber kaum von Kulanz die Rede sein. Zwar schließen einige Versicherungsverträge Pandemien klar ein oder aus, doch gibt es zahlreiche Verträge, deren Klauseln weniger präzise und damit Auslegungssache sind.

Auch die BaFin vertritt die Auffassung, dass es sich hierbei um eine Grauzone handelt. Sie fordert eine Lösung, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtige. Unter keinen Umständen dürften unklar formulierte Klauseln zu Ungunsten der Versicherungsnehmer ausgelegt werden, so die BaFin weiter.

Hat auch Ihre Versicherung die Zahlung für die Corona-bedingte Schließung Ihres Gastronomie- oder Hotelbetriebs verweigert? Dann steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Vereinbaren Sie einfach telefonisch oder online einen Termin für eine kostenlose Erstberatung, um Ihre Versicherungspolice von uns prüfen zu lassen.



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