Corona und Versicherungen

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Die Pandemie CoVid 19 (Corona) trifft aktuell viele Unternehmen. 

Egal ob Gastwirte, Gastronomie, Eventveranstalter, Geschäfte, Veranstalter von Reisen und Ausflügen, Messebetriebe aber auch Freiberufler und produzierendes Gewerbe sind in der Corona-Krise zum Nichtstun verdammt.

Dies kann aufgrund behördlicher Anordnung in Form einer Betriebsschließung geschehen, oder weil Sie als Firmenchef selbst erkrankt sind oder weil man Sie unter Quarantäne gestellt hat.

Welche Versicherungen helfen bei Corona?

Betroffen können folgende Versicherungen sein (nicht abschließend):

  • Krankentagegeldversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Ertragsausfallversicherung
  • Betriebsschließungsversicherung
  • All-Risk-Versicherung
  • Praxisausfallversicherung

Es ist daher wichtig, dass Sie relativ schnell in Ihren Versicherungsunterlagen klären, welche Versicherungen Sie für solche Fälle abgeschlossen haben.

Ansprüche müssen dann beim Versicherer angemeldet werden.

Viele Versicherer haben bereits Leistungen abgelehnt, weil „Corona nicht versichert ist“.

Ob dies rechtlich und tatsächlich haltbar ist, erscheint sehr zweifelhaft.

Was tun, wenn die Versicherung Ansprüche wegen Corona ablehnt?

Das A & O ist die Prüfung des Versicherungsvertrages und der Versicherungsbedingungen. Es ist davon auszugehen, dass viele Versicherer Leistungsansprüche ablehnen, alleine schon, weil es um sehr viel Geld geht und im Zweifel eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden soll. Denn solch eine Pandemie in dieser Größenordnung ist auch für Versicherungen Neuland. 

Dennoch bin ich der Ansicht, dass in der Vielzahl der angebotenen und verkauften Versicherungen Entschädigungszahlungen für den Fall einer Corona-Pandemie versichert sind. 

Gerade in der Betriebsausfallversicherung sind meist „unvorhersehbare Ausfalltatbestände“ mitversichert, worunter Corona sicherlich gehört.

Was ist, wenn ich nicht gegen Corona versichert bin?

Man wird zunächst genau feststellen müssen, welcher zum Betriebsschaden führende Tatbestand von Corona ausgelöst wurde. Dann wird man sehr genau an Hand der Unterlagen (Versicherungsvertrag, Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen etc.) prüfen, was konkret versichert ist. Sollte tatsächlich der rechtliche Umstand eintreten, dass im konkreten Einzelfall eine gekaufte Versicherung nicht greift, dann kann trotzdem eine Haftung möglich sein.

Denn wurde man beispielsweise durch einen Vermittler beim Kauf von Versicherungen beraten, dann besteht eine Haftung dieses Vermittlers, wenn er über die Möglichkeit des Abschlusses auch solch eines Ereignisses nicht umfassend beraten und auf eventuelle Versicherungslücken hingewiesen hat.

Der Rechtstipp wurde erstellt Andreas Krämer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht, Frankfurt am Main und lt. Focus „Top-Anwalt“ Versicherungsrecht 2019


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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