Coronavirus (COVID-19): Kann ich meine Reise kostenlos stornieren?

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Angesichts der Horrornachrichten, die man immer wieder lesen muss, wollen viele Urlauber gar nicht mehr wirklich in den Urlaub fahren. Zu groß ist die Angst vor Ansteckung oder vielleicht davor, auch im Urlaub festzusitzen und unter Quarantäne gestellt zu werden. Daher erreicht uns immer wieder die Frage: Kann man kostenlos stornieren?

Rechtlich betrachtet gestaltet sich die Rechtslage für Pauschalurlauber einfacher als für Individualreisende. Unsere weiteren Ausführungen zum Thema beziehe sich daher auf Pauschreisen.

Das Gesetz regelt, dass man als Reisender immer vom Vertrag zurücktreten kann. Aber in der Regel kann der Veranstalter dann eben auch eine angemessene Entschädigung verlangen, also einen Teil des Reisepreises. 

Es gibt aber wichtige Ausnahmen: Der Reiseveranstalter kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Es stellt sich also bei der Frage, ob man von seiner Reise kostenlos zurücktreten kann, immer auch die Frage, in wieweit am Urlaubsort „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die die Reise beeinträchtigen. Ist also das Gebiet, in das man reisen würde, vom Coronavirus betroffen, wird man eher kostenlos zurücktreten können. Im Zweifel helfen vielleicht auch schon die Angaben des Auswärtigen Amtes, um zu sehen, wie betroffen das Gebiet ist. Reine Angst reicht als Grund für eine kostenlose Stornierung leider nicht aus.

Fazit

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden auch wir täglich mit neuen Fragestellungen und Konstellationen konfrontiert. Festzuhalten ist jedoch, dass das Reiserecht Verbraucherrecht darstellt. Urlaubern kann man daher bei guter Argumentation schnell zu ihrem Recht verhelfen. Nicht jede Reaktion eines Reiseveranstalters sollte daher sofort akzeptiert werden, sondern es lohnt sich für seine Interessen zu kämpfen. Dies gilt umso mehr, als dass gerade im Reiserecht viele Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine anwaltliche Vertretung übernehmen und Kanzleien auch eine kostenfreie Anfrage bei der Versicherung in Bezug auf die Kostenübernahme durch die Versicherung anbieten.

Über die Kanzlei Mutschke

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH setzt sich kompetent und durchsetzungsstark für die Belange von Urlaubern ein. Bei dem Chargeback-Verfahren und die Staatshaftung im Rahmen der Thomas-Cook-Insolvenz oder bei der Durchsetzung von Ansprüche gegen Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Coronavirus: Die Kanzlei ist der starke Partner an der Seite der Urlauber. Die Anwälte der Kanzlei sind deutschlandweit tätig.



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