Coronavirus (COVID-19): Kreuzfahrt oder Reise abgesagt – welche Rechte habe ich?

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Ich möchte reisen, aber meine Reise wurde abgesagt! Ist das überhaupt berechtigt und welche Rechte habe ich?

Individualurlauber oder Pauschalurlauber?

Grundsätzlich ist es für Pauschalurlauber immer leichter und die Rechtslage für Pauschalurlauber ist immer besser als für Individualurlauber. Die meisten Anfragen, die wir erhalten, betreffen aber auch Pauschalurlauber. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen daher Pauschalurlauber. Doch wann handelt es sich überhaupt um eine Pauschalreise? Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise gegeben sind.

Reiseveranstalter kann zurücktreten

Ähnlich wie der Reisende kann auch der Reiseveranstalter vor Reisebeginn (!) von dem Reisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. Ist also das Gebiet der Reise vom Coronavirus stark betroffen, wird es dem Veranstalter gar nicht möglich sein, die Reise so durchzuführen. Dann darf auch er vom Vertrag zurücktreten. Auch hier kommt es also auf die konkrete Reise an, ob der Rücktritt des Veranstalters in Ordnung ist. Selbstverständlich hat der Reiseveranstalter sodann den Reisepreis zu erstatten.

Wer erstattet die Flugkosten, wenn eine Kreuzfahrt abgesagt wird?

Tatsächlich sind Kreuzfahrten oft Pauschalreisen, aber die An- und Abreise organisieren die Reisenden selbst. Wird nun die Kreuzfahrt abgesagt, dann drohen die Reisenden auf den Kosten der Flüge etc. sitzen zu bleiben.

Wer trägt die Kosten?

Auch hier kommt es darauf an, ob die Kreuzfahrt zu Recht wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände abgesagt wurde. Bei einer Kreuzfahrt mit „China-Schwerpunkt“ wird man das vielleicht bejahen, aber sollte die Kreuzfahrt in der Karibik stattfinden, dürfte das Kreuzfahrtunternehmen es schwer haben, darzulegen, dass unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände durch das Coronavirus vorliegen. Dann haben Reisende auch gute Chancen, dass das Kreuzfahrtunternehmen Schadensersatz leisten muss und die Flugkosten übernommen werden müssen.

Fazit

Auch wenn sich im Zusammenhang mit dem Coronavirus völlig neue Fragestellungen ergeben, so bleibt das Reiserecht doch Verbraucherrecht. Über die geschickte Anwendung und Auslegung der gesetzlichen Regelungen kann man daher vielen Urlaubern schnell zu ihrem Recht verhelfen. Es lohnt sich also, nicht jede Reaktion eines Reiseveranstalters zu akzeptieren, sondern für seine Interessen zu kämpfen. Dies gilt umso mehr, als dass gerade im Reiserecht viele Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine anwaltliche Vertretung übernehmen und Kanzleien auch eine kostenfreie Anfrage bei der Versicherung in Bezug auf die Kostenübernahme durch die Versicherung anbieten.

Über die Kanzlei Mutschke

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH setzt sich kompetent und durchsetzungsstark für die Belange von Urlaubern ein. Bei dem Chargeback-Verfahren und die Staatshaftung im Rahmen der Thomas Cook Insolvenz oder bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Coronavirus: Die Kanzlei ist starker Partner an der Seite der Urlauber. Die Anwälte der Kanzlei sind deutschlandweit tätig.



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