Coronavirus: Muss man trotz Kontaktbeschränkung Handwerker in die Wohnung lassen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Bei manch einem Mieter gehen Handwerker ein und aus, obwohl es Ausgangsbeschränkungen gibt und man vielleicht zu einer Risikogruppe gehört. Wann darf der Vermieter trotz Corona Arbeiten ausführen lassen? Hat der Mieter unter Umständen das Recht, den Zutritt mit Hinweis auf den Gesundheitsschutz zu verweigern? Das erklärt Mietrechts-Anwalt Alexander Bredereck in diesem Beitrag.

Grundsätzlich gilt hier wohl folgendes: Dringende Arbeiten darf der Vermieter auch während eines Lockdowns durchführen lassen – allerdings unter Beachtung der Abstandsregeln! Der Mieter muss Handwerkern in solchen Fällen Zutritt gewähren. Handelt es sich allerdings nicht um dringende Arbeiten, darf ein Mieter, der zur Risikogruppe gehört, aus meiner Sicht den Zutritt unter Hinweis auf den Gesundheitsschutz wohl ablehnen.

Wichtig: Trotz des Gesundheitsschutzes besteht aber immer ein Restrisiko, dass der Mieter eine Kündigung durch den Vermieter riskiert, wenn er keinen Zutritt gewährt. Denn der Vermieter hat unter Umständen das Recht auf Kündigung, falls sein Mieter den Zutritt zur Wohnung im Fall von dringend notwendigen Reparaturen verweigert.

Daher mein Tipp an Mieter: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und weisen Sie darauf hin, dass Sie zur Risikogruppe gehören. Einigen Sie sich am besten mit Ihrem Vermieter darauf, dass während der Coronavirus-bedingten Maßnahmen wirklich nur dringend notwendige Reparaturen durchgeführt werden. Lassen Sie sich vom Vermieter erklären, was in der Wohnung genau zu tun ist, und warum die Reparaturen dringend notwendig sind. Zu dieser Auskunft ist Ihr Vermieter regelmäßig verpflichtet.

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