Coty Beauty Germany - Abmahnung wegen Marke TIFFANY von Lubberger Lehment

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Erneut wurden wir wegen zweier markenrechtlicher Abmahnungen der Kanzlei Lubberger Lehment beauftragt. Gegenstand der markenrechtlichen Abmahnung ist in diesem Fall der Vorwurf der Verletzung der Marke „TIFFANY“. Die Kanzlei Lubberger Lehment zeigt ihre Beauftragung durch die Coty Beauty Germany GmbH an, die eigenen Angaben nach zum Coty-Konzern gehört, wecher u.a. unter der Marke Tiffany Parfumprodukte vertreibt.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von  Coty Beauty Germany und Lubberger Lehment erhalten haben, nehmen Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt in AnspruchÜbersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung nebst Telefonnummer an unsere E-Mail Adresseinfo@wd-recht.de. Wir melden uns umgehend und für Sie kostenfrei bei Ihnen zurück. Alternativ können Sie sich selbstverständlich auch telefonisch bei uns unter 0251 / 208680-30 melden.

Abmahnung wegen Verletzung der Marke Tiffany

Vorliegend geht es um die EU-Registermarke 151936 (Klasse 3).

Vorwurf an die Abgemahnte Unternehmung ist der Verkauf von einem Parfum über einen Online-Shop unter der Verwendung eines der Marke Tiffany ähnlichen Zeichens.


Was wird von der Coty Beauty Germany GmbH und Lubberger Lehment gefordert?

Im Rahmen der Abmahnung fordern die Anwälte Lubberger Lehment ihre Mandantin:

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch (zur Lieferkette und dem Umfang des Verkaufs)
  • Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 150.000 €

Im Rahmen unserer Mandate stellen wir häufig fest, dass der alleinige Fokus auf den geltend gemachten Kosten liegt.  Die erheblichen Risiken in Bezug die Unterlassungserklärung und die Auskunft werden des Öfteren aus Unkenntnis ignoriert.

Unser Tipp lautet hier: Unterschreiben Sie keinesfalls eine Unterlassungserklärung, ohne dass diese fachanwaltlich geprüft und ggf. modifiziert wurde. Nutzen Sie z. B. unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Sowohl die Unterlassungserklärung als auch die Auskunftsansprüche der Gegenseite sind weitaus haftungsrelevanter als die Rechtsanwaltskosten!

Es ist ein Fehler, alleine die Kosten der Abmahnung zu berücksichtigen, auch wenn es sich hier um einen drohenden unmittelbaren und greifbaren Nachteil handelt. 

Zudem wird häufig übersehen, dass eine Markenrechtsverletzung eine Straftat darstellen kann (§ 143 MarkenG), die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft kann. 

Um Weiterungen zu vermeiden, gehört die Abmahnung in erfahrene Hände eines Fachanwalts. Dr. Wallscheid ist bspw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist für das Markenrecht und vertritt seit 10 Jahren Mandanten in markenrechtlichen Streitigkeiten.

Kostenlose Ersteinschätzung!

Bereits seit vielen Jahren sind wir bei Dr. Wallscheid & Drouven auf dem Gebiet des Markenrechts tätig. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Kontaktieren Sie uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung gerne unter 0251 20 86 80 30  oder senden Sie die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de. Wenn Sie uns eine Rufnummer hinterlassen, melden wir uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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