Credicore Pfandhaus GmbH – AG Hamburg eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Credicore Pfandhaus GmbH am 19. Dezember 2023 eröffnet (Az.: 67a IN 366/23). Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleger, die in die Anleihe der Gesellschaft investiert haben.

Die Credicore Pfandhaus GmbH mit Sitz in Hamburg hatte 2021 eine Anleihe mit einer Laufzeit bis November 2026 begeben (WKN: A3MP5S / ISIN: DE000A3MP5S0). Die Anleihe ist mit 8 Prozent p.a. verzinst. Die Zinszahlungen sind jeweils im November fällig.

Die am 16. November 2023 fällige Zinszahlung konnte das Unternehmen nicht leisten und teilte dies zwei Tage zuvor in einer Ad-hoc-Meldung pflichtgemäß mit. Nur wenige Wochen später folgten der Insolvenzantrag und die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens.

Zwischenzeitlich veröffentlichte die Bafin am 30. November 2023 noch den Verdacht, dass die Credicore Pfandhaus GmbH ihre Anleihe ohne den dafür erforderlichen Wertpapierprospekt öffentlich angeboten hat.

Die Insolvenz der Gesellschaft kommt also nicht völlig überraschend. „Für die Anleihe-Anleger ist die Insolvenz aber ein harter Schlag. Für sie bedeutet die Insolvenz, dass nicht nur die letzte Zinszahlung ausgefallen ist, sondern dass ihr investiertes Geld im Feuer steht und sogar der Totalverlust droht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Da bisher erst das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet ist, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter noch nicht anmelden. Das ist erst möglich, wenn das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren regulär eröffnet.

Die Anleger müssen die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens aber nicht tatenlos abwarten, sondern können auch schon jetzt handeln und mögliche Schadenersatzansprüche prüfen lassen. „Bestätigt sich der Verdacht der Bafin, dass die Credicore Pfandhaus GmbH nicht den erforderlichen Wertpapierprospekt vorgelegt hat, hat sie gegen das Wertpapierprospektgesetz verstoßen. Daraus können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Zudem kann geprüft werden, ob auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler bestehen, weil diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Anleihe, insbesondere über das Totalverlustrisiko der Anleger aufgeklärt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anleihe-Anlegern der Credicore Pfandhaus GmbH zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

  


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marcel Seifert

Beiträge zum Thema