crimemarket hochgenommen - spezialisierte Anwälte beraten

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Anfang des Jahres gab es bei groß angelegten Polizeieinsätzen deutschlandweit Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Festnahmen. Es handelte sich hierbei um einen Schlag gegen die Internetseite „crimemarket.is“, die seitdem lahmgelegt ist. Doch worum geht es hierbei überhaupt und womit müssen die ehemaligen Nutzer der Plattform jetzt rechnen?

1. Was ist "crimemarket"?

„crimemarket“ war eine Plattform im Internet, auf der man sich – ähnlich wie bei normalen Marktplätzen – als Kunde oder Anbieter registrieren konnte, um mit Waren und Dienstleistungen zu handeln. Wie der Name allerdings schon vermuten lässt, handelte es sich hierbei nicht um harmlose Geschäfte, sondern um Drogen, detaillierte Anleitungen zu Straftaten oder andere kriminelle Dienstleistungen bis hin zu Auftragsdelikten. Das Erschreckende: die Plattform war nicht nur (wie sonst für illegale Machenschaften üblich) über das sogenannte Darknet zu erreichen, sondern auch über das Clearnet, also das ganz „normale“ Internet. Lesen Sie mehr über den Unterschied in unserem Artikel Surfen im Darknet: Ist das legal?“. Das hatte zur Folge, das auch Jugendliche und im Internet unerfahrene Personen einfachen Zugriff auf die Plattform hatten und somit problemlos etwa an Rauschgift gelangen konnten. Das System war erfolgreich und bis zur Sperrung der Seite durch die Justizbehörden registrierten sich über 180.000 Nutzer.

2. Was ist mit der Plattform passiert?

Nachdem die Behörden die Plattform "crimemarket" seit 2020 unter die Lupe genommen haben, wurde sie schließlich zu Beginn des Jahres hochgenommen. Die illegalen Aktivitäten, die dort stattfanden, wurden somit jahrelang beobachtet und dokumentiert. Die bundesweite Razzia im Februar 2024 wurde von Nordrhein-Westfalen aus koordiniert, dort sitzt die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW). Bei den bisher festgenommenen Personen handelt es sich unter anderem um die Betreiber der Plattform, die die kriminellen Machenschaften der Nutzer überhaupt erst ermöglichten. Zusätzlich wurden über 100 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und zahlreiche Dinge beschlagnahmt, darunter vor allem IT-Zubehör wie Mobiltelefone und Speichergeräte aber auch Drogen und Bargeld.
 Doch mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es nicht bei diesen Aktionen bleiben. Die Datenmenge, die den Ermittlungsbehörden nun vorliegt, ist riesig und wird zu vielen weiteren Ermittlungsansätzen führen. Es ist damit zu rechnen, dass sich der Fokus im Laufe der Zeit von den Hintermännern auf die Anbieter und schließlich auch auf die Kunden von „crimemarket“ richtet. Als Nutzer sollten Sie sich also durch die bisherige Stille nicht in Sicherheit wägen, nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden.

3. Was macht die Polizei als Nächstes?

Die Ermittlungen gegen alle an "crimemarket" Involvierten sind in vollem Gange. Erfahrungsgemäß benötigen die Justizbehörden einige Zeit, um alle Daten auszuwerten. Aber auch spezialisierte Anwälte im Bereich Strafrecht und IT-Recht verfolgen die Entwicklungen genau und stehen bereit, um Nutzer, die in Verbindung mit "crimemarket" standen, rechtlich zu beraten. Unabhängig davon, ob Sie sich als Nutzer im Clearnet oder im Darknet bei „crimemarket“ registriert haben, können Sie von den Behörden identifiziert werden. Denn auch dort arbeiten zahlreiche Experten, die aus vielen Details Informationen zu Ihrer Person herausziehen können. Abhängig von den Geschäften, die sie auf der Plattform getätigt haben, können sie strafrechtlich mit verschiedenen Vorwürfen konfrontiert werden. Hier ein Auszug der Vorschriften:

- Geldwäsche (StGB)

- Handel mit Betäubungsmitteln (BtMG)

- Verstöße bei Waffengeschäften (WaffG)

- Mittäterschaft oder Teilnahme an zahlreichen Straftaten des StGB

- Urheberrechtsverletzungen (UrhG)

- Verletzungen des Jugendschutzes (JuSchG)

4. Was tun als Nutzer? Rat vom Fachanwalt für IT- und Strafrecht

Diese Liste ist nicht abschließend und es sind zahlreiche weitere Straftaten denkbar. Als Betroffener sollten Sie sich frühzeitig mit der rechtlichen Situation befassen um mögliche Konsequenzen abzuwenden oder abzumildern. Als erfahrener IT-Anwalt und Strafverteidiger empfehle ich Ihnen, sich professionell beraten zu lassen, um schon jetzt über die rechtliche Lage im Bilde zu sein. Somit schützen Sie sich vor unangenehmen Überraschungen in der Zukunft und einem dann vielleicht unüberlegten Handeln. Anbieter und Nutzer der Plattform „crimemarket“ sollten daher frühzeitig rechtlichen Rat einholen und keine Alleingänge wagen.

Wichtig ist, dass Sie einen Anwalt für Strafrecht aufsuchen, da, wie der Name „crimemarket“ schon verspricht, ein Großteil der Aktivitäten kriminell waren. Wählen Sie daher einen erfahrenen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht. Einen Ratgeber hierzu finden Sie unter Den richtigen Strafverteidiger finden. Im Fall von „crimemarket“ ist es darüber hinaus ratsam, einen IT-affinen Anwalt zu wählen, der sich mit den Eigenheiten des Internets und Cybercrime auskennt. Fachanwälte für IT-Recht haben hierbei meist Erfahrungen, auf die sie zurückgreifen können.

Unsere Anwaltskanzlei in München bietet ausgebildete Fachanwälte sowohl für IT-Recht als auch für Strafrecht, die Sie in Ihrem Fall begleiten und unterstützen können. Durch die jahrelange Erfahrung haben wir tiefgehende Einblicke in die Internetkriminalität und den Umgang der Strafverfolgungsbehörden damit. Zögern Sie also nicht, uns für eine kostenlose Ersteinschätzung per Telefon zu kontaktieren. Termine finden Sie unter https://termin.rechtsanwalt-erhard.de.



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