Crowdfunding: Ansprüche rechtzeitig klären

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Angebot für risikoarme Investments mit hohen Gewinnversprechen ist groß. Besonders beliebt ist die Schwarmfinanzierung, das sogenannte Crowdfunding. Anbieter werben mit bis zu 12 Prozent Zinsen. Nun hat Stiftung Warentest Finanztest Crowdfundings näher untersucht. Das erschreckende Ergebnis: Ein Fünftel der Angebote endete im Total- oder Teilverlust. Anleger sind gut beraten, ihre Ansprüche rechtzeitig zu klären.

Finanztest: Schlechte Testergebnisse

Untersucht wurden alle Anlagen, die im Zeitraum von 2015 bis 2023 auf Crowdfunding-Plattformen angeboten wurden. Anleger investierten in 2.770 Angebote insgesamt 2 Milliarden Euro. Die meisten Investitionen erfolgen mittels Darlehen. Nach Ende der Laufzeit sollen diese inklusive lukrativer Zinsen an den Anleger zurückgezahlt werden. Oftmals handelt es sich um Darlehen mit einem qualifizierten Nachrang. Laut Finanztest kam es bei 255 der Angebote zur Insolvenz, bei mehr als 300 Angeboten kam die Zahlung zu spät oder fiel geringer als beworben aus. Vor allem 2023 kam es auch wegen der Immobilienkrise zu besonders vielen Insolvenzen.

Risikoreiche Anlage

Dass sich das hohe Verlustrisiko beim Crowdfunding schnell bewahrheiten kann, zeigt unter anderem die Insolvenz der Paulus Wohnungsbau GmbH. Auch die Paulus Wohnungsbau GmbH beteiligte Anleger mittels Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Nachrangdarlehen sind besonders risikoreich, da der Anleger im Falle der Insolvenz erst nach anderen Gläubigern bedient wird und somit ein höheres Ausfallrisiko trägt.

Rückzahlungsanspruch bei unwirksamer Nachrangvereinbarung

Die gute Nachricht für Anleger: Die vereinbarten Nachrangklauseln sind oft unwirksam, so dass sich Rückzahlungsansprüche ergeben. Aufgrund des hohen Risikos muss der Anbieter besonders auf Risiken hinweisen. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 1. Oktober 2019 zu dem Aktenzeichen VI ZR 156/18, dass Anleger bei einem Nachrangdarlehen darüber aufzuklären sind, dass sie einem unternehmerischen Risiko ausgesetzt sind, welches höher liegt als das eines Gesellschafters.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Anlegern

Wenn auch Sie bei Erwerb eines strauchelnden Investments über eine Crowdfunding-Plattform nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt oder Risiken verharmlost wurden, können Ihnen werthaltige Ansprüche zustehen. Wir beraten Sie gerne und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Sie erreichen uns:

• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder

• vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz.

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular. Die Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von uns beantwortet.




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth

Beiträge zum Thema