OLG Brandenburg: Verbraucherin freut sich über Rückzahlung von 72.120,71 Euro Vorfälligkeitsentschädigung

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Immer wieder streiten Kunden mit ihrer Bank über zusätzliche Kosten. Insbesondere bei vorzeitiger Ablösung eines Kredits wird häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Doch ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg vom 20. März 2024 (Aktenzeichen: 4 U 35/23, nicht rechtskräftig) zeigt, dass Verbraucher solche Zahlungen unter Umständen zurückfordern können. Die Verbraucherin freut sich über die Rückzahlung von 72.120,71 Euro nebst Zinsen.

Kreditaufnahme für Umbau

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein 70-Jähriger im Jahr 2017 bei einer Bank ein Darlehen über 500.000 Euro und einen Bausparvertrag über 350.000 Euro abgeschlossen. Diese Finanzierung sollte den Umbau von Stallungen in Wohnhäuser auf seinem Grundstück ermöglichen. Das Darlehen war als Vorfinanzierungskredit gedacht und sollte später nahtlos in ein Bauspardarlehen übergehen. Die monatliche Zinsrate betrug 717,50 Euro.

Vorfälligkeitsentschädigung wirksam vereinbart?

Im Darlehensvertrag war außerdem die Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung geregelt. Diese sah vor, dass im Falle einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens durch den Kunden die Bank eine Entschädigungssumme erhalten sollte. Die Berechnung dieser Summe sollte anhand der sogenannten Aktiv-Passiv-Methode erfolgen.

Verbraucher verlangen Entschädigung zurück

Im Februar 2021 verkaufte der mittlerweile schwer erkrankte Mann sein Grundstück und löste mit dem Kaufpreis das Darlehen ab. Seine Ehefrau unterzeichnete in Vertretung eine Aufhebungsvereinbarung mit der Bank. Diese rechnete daraufhin das Darlehen einschließlich einer Vorfälligkeitsentschädigung ab. Später forderte der Mann die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück. Nach dessen Tod verfolgte seine Ehefrau die Sache weiter. Vor dem Landgericht (LG) Potsdam feierte sie zunächst einen Erfolg, doch die Bank ging anschließend vor dem OLG in Berufung.

OLG: Rückzahlungsanspruch wegen fehlerhafter Belehrung 

Auch das OLG stellte sich hinter die Verbraucherin und sprach ihr einen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung zu. Bei der Klausel über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung stellte die Bank zu Unrecht auf die Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens ab. Richtig ist jedoch der Zeitraum bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin und nicht die gesamte Restlaufzeit. Das Gericht erklärte die Vereinbarung für unwirksam und verurteilte die Bank, die zu Unrecht abgerechnete Entschädigung zurückzuzahlen.

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