CSA – Insolvenzverwalter fordert weitere Raten

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Anleger des CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG erhalten aktuell Post vom Insolvenzverwalter. Dieser fordert die Zahlung der noch ausstehenden Raten sowie Wiederaufnahme derselben bis zum Vertragsende.

Anleger sollen weiteres Geld bezahlen

Nachdem die Anleger infolge der Insolvenz den Verlust ihres schon eingezahlten Kapitals hinnehmen mussten, fordert der Insolvenzverwalter Dr. Markus Schädler nun weitere Zahlungen von den Anlegern, die sich zur Erbringung ihrer Einlage in Raten verpflichtet hatten. Die hiervon betroffenen Anleger sollen also weiteres Geld für eine ohnehin wertlose Beteiligung bezahlen.

Möglichkeiten der Schadensbegrenzung

Diejenigen, die eine Zahlungsaufforderung vom Insolvenzverwalter erhalten haben, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob die Forderung begründet ist und ob dieser Gegenansprüche entgegen gehalten werden können.

Durch die Eröffnung der Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 wurden beide Gesellschaften aufgelöst. Weitere Zahlungen kann der Insolvenzverwalter nach den Bestimmungen in den Gesellschaftsverträgen grundsätzlich nicht verlangen, da mit Auflösung der Gesellschaften der Gesellschaftszweck weggefallen ist.

Darüber hinaus hatte die Geschäftsführung  spätestens ab 2011 systematisch betrogen und Gelder veruntreut, weshalb Anleger ihre Beteiligung bei Offenlegung der kriminellen Machenschaften bereits damals beendet hätten. Hierdurch haben sich die Gesellschaften schadensersatzpflichtig gemacht, was ebenfalls den nun geltend gemachten Forderungen entgegengehalten werden kann.

Letztlich hat der Insolvenzverwalter nach Eröffnung der Insolvenzverfahren trotz bestehender Einzugsermächtigungen jahrelang keine weiteren Raten mehr eingezogen. In der Folgezeit hat der Insolvenzverwalter vielmehr die Auseinandersetzung der Gesellschaften vorangetrieben und den Anlegern ihren Anteil an dem Gesellschaftsvermögen – gleich ob positiv oder negativ – mitgeteilt. Hierdurch durften Anleger darauf vertrauen, dass keine weiteren Forderungen aus dem Gesellschaftsverhältnis bestehen. Die nun erfolgte Geltendmachung weiterer Raten ist deshalb rechtsmissbräuchlich.

Unsere Kanzlei vertritt mittlerweile mehr als 1000 CSA-Anleger. Vielen haben wir schon helfen können. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, weitere Zahlung zu vermeiden.


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