Solarworld - außerordentliche Hauptversammlung und Verlustwarnung | Rechtsanwälte raten Anlegern

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Die Hiobsbotschaften für die SolarWorld AG Anleger reißen nicht ab. Mit Mitteilung vom 17.04.2013 hat das Solarunternehmen eine Verlustwarnung herausgegeben und angekündigt zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einzuladen. Der Kurs der SolarWorld Aktie stürzte daraufhin ab und der Kurs der SolarWorld Anleihen gab bis zu einem Drittel nach.

Die SolarWorld AG erwartet nach eigenen Angaben für das Geschäftsjahr 2012 einen Verlust von minus Euro 520 Mio. bis minus Euro 550 Mio. Weiter gibt das Unternehmen bekannt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Schon im Januar 2013 hatte das Unternehmen ihre Anleger in Angst und Schrecken versetzt und einen Schuldenschnitt bei ihren Gläubigern wegen erheblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten angekündigt.

Das Solarunternehmen kündigte zudem an, dass es die für diese Fälle nach § 92 Abs. 1 AktG gesetzlich vorgesehene außerordentliche Hauptversammlung einberufen wird.

Außerordentliche Hauptversammlung ist ein deutliches Alarmsignal

Die Verpflichtung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 92 Abs. 1 AktG wegen eines Verlustes der Hälfte des Grundkapitals ist für die Aktionäre und auch für die Anleihegläubiger der SolarWorld AG ein deutliches Alarmzeichen. „§ 92 Abs. 1 AktG dient vor allem dem Schutz der Aktionäre. Diesen soll die bedrohliche Lage der Gesellschaft klar vor Augen geführt werden." stellt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Alice Wotsch von der Kanzlei KAP Rechtsanwälte die juristischen Hintergründe dar. Rechtsanwältin Wotsch macht weiter deutlich: „Ein solch hoher Verlust ist für ein Unternehmen stets existenzgefährdend, denn Verluste in Höhe der Hälfte des Grundkapitals können selten wettgemacht werden. Das Unternehmen ist akut von einer Insolvenz bedroht. Damit steht es aber auch um die Einlagen der Anleger der SolarWorld AG schlecht."

Wie sollen Anleger weiter vorgehen?

KAP Rechtsanwälte raten Anlegern der SolarWorld AG gerade in dieser kritischen Situation von ihren Rechten Gebrauch machen. Zum einen ist es für die Aktionäre wichtig auf der außerordentlichen Hauptversammlung die Stimme abzugeben, was auch durch einen instruierten und erfahrenen Vertreter erfolgen kann. Nur hierdurch können die Anleger Einfluss auf das weitere Geschehen bei der SolarWorld AG nehmen. 

Da Information und Meinungsaustausch im Vorfeld einer solchen außerordentlichen Hauptversammlung immens wichtig sind, bietet KAP Rechtsanwälte den Anlegern unter www.KAP-Forum.net die Möglichkeit, sich nach entsprechender Registrierung und Anmeldung mit weiteren SolarWorld Anlegern auszutauschen und beispielsweise Tagesordnungspunkte der außerordentlichen Hauptversammlung zu erörtern.

Zudem raten KAP Rechtsanwälte Anlegern diese Verlustwarnung der SolarWorld AG schnellstmöglich prüfen zu lassen, ob sie sich nicht verlustfrei von ihrer Kapitalanlage lösen können. Denn muss die Gesellschaft Insolvenz anmelden, kann die gesamte Einlage verloren sein.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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