Cum-Ex-Skandal: BGH Verhandlung naht

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Bundesgerichtshof (BGH) - das höchste deutsche Strafgericht - wird im Juni abschließend klären, ob die Cum-Ex-Deals strafbare Steuerhinterziehungen waren.

Am 15. Juni wird der BGH die Revisionen verhandeln, welche gegen ein Urteil im ersten Strafprozess um die umstrittenen Cum-Ex-Deals eingelegt wurden. Bei diesem komplexen Verfahren ist es jedoch unwahrscheinlich, dass bereits im Juni der BGH eine Entscheidung trifft. Das Landgericht in Bonn hatte am 18.03.2020 gegen zwei britische Aktienhändler Haftstrafen auf Bewährung verhängt (Az. 1 StR 519/20). Einer der Aktienhändler soll nach diesem Urteil ca. 14 Millionen Euro an Steuerschulden zurückzahlen. Von der Privatbank M.M. Warburg sollen fast 176 Millionen Euro eingezogen werden.

Das Bonner Landgericht entschied als erstes Gericht in Deutschland, dass die Cum-Ex-Geschäfte nicht nur steuerrechtlich unzulässig, sondern auch strafbar waren. Ob diese Entscheidung so bestehen bleibt, muss der BGH nun klären. Einige Banken, Investoren und Fonds hatten mehrere Jahre lang im großen Stil Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch hin und her gehandelt und sich mit komplexen Transaktionen Steuern auf Kapitalerträge erstatten oder anrechnen lassen, welche sie zuvor nicht gezahlt hatten. Zwischen 2006 und 2012 soll der Staat so Steuern in Milliardenhöhe verloren haben. Es gibt etliche Parallelverfahren gegen Beschuldigte wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in ganz Deutschland.

Nach dem ersten Cum-Ex-Prozess in Bonn hatten sämtliche Beteiligten Revision eingelegt. Ein Angeklagter ist bereits rechtskräftig verurteilt worden wegen Steuerhinterziehung in Mittäterschaft zu 22 Monaten auf Bewährung. Dieser wendet sich jedoch noch gegen die Entscheidung, wonach er 14 Millionen Euro an Steuergeldern zurückzahlen soll. Der zweite Mitangeklagte richtet sich gegen das gesamte Urteil, in welchem er zu zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt worden ist. Die Warburg-Bank richtet sich gegen die Einziehung der 176 Millionen Euro. Auch die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt und will die Einziehung der Taterträge höchstrichterlich prüfen lassen.

Das Urteil des BGH wird wegweisend sein für eine große Anzahl an weiteren derzeit anhängigen Strafverfahren.

Ihr Rechtsanwalt

Christian Keßler

(Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses. Der Verfasser übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Keßler

Beiträge zum Thema